FAQ - Häufig gestellte
Fragen zur geplanten Meerwind-Bürgerfreileitung
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Auf
dieser Webseite werden einige Fragen zu der von Windland geplanten
Hochspannungs-Freileitung in Niedersachsen beantwortet
FAQ zu
möglichen Auswirkungen von Freileitungen auf die Umwelt durch elektrische und
magnetische Felder http://www.meerwind.de/FAQ-Umwelt.htm
Von Windland wird eine frühzeitige Einbindung der
lokal Betroffenen (Gemeinden, Landkreise, Grundeigentümer) und eine
Information über wesentliche Ergebnisse der UVS und des Trassenvergleichs
angestrebt. Für Gemeinde und Grundeigentümer hat die geplante Freileitung ja
auch Auswirkungen auf ihre sonstigen Planungen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Ungewissheiten über den Trassenverlauf in einem breiten Untersuchungsraum, in
dem alternative Trassen in Betracht kommen, verstärken diese. Gerade wenn das
eigentliche Raumordnungsverfahren nicht sofort eingeleitet wird, besteht dort
ein berechtigtes Interesse, zu wissen, welcher Trassenverlauf der Leitung
(voraussichtlich) vorgeschlagen wird.
Windland hat im Mai 2005 dem Ministerium für den
ländlichen Raum eine Vorab-Information der lokal Betroffenen über die in
Betracht gezogenen Trassen vorgeschlagen. Dies würde idealerweise von Seiten
der Raumordnungsbehörde erfolgen. Alternativ wurde auch eine Information direkt
durch Windland angeregt. Wir wollten eine vorgezogene Information und
Einbindung im Einvernehmen mit der Raumordnungsbehörde vornehmen und hatten
daher angefragt, ob die Behörde ein solches Vorgehen gutheißen würde und ob
sich ggf. unerwünschte Wechselwirkungen mit dem Genehmigungsverfahren ergeben
könnten.
Derzeitige Position der Landesplanung ist das Ruhen
des Verfahrens, bis eine Novellierung des Landesraumordnungsprogramms
durchgeführt wurde.
Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren beziehen
sich auf eine Leitung von der Küstenregion bis durch den Landkreis Osnabrück
(Grenze NRW). Die Masten sollen im Regelfall zwei Quertraversen erhalten, an
denen die Leiterseile aufgehängt werden, darüber zwei Erdseile. Die Leiterseile
werden meist in Bündeln aus vier Drahtseilen je Phase aufgehängt.
Die optimale Trassenwahl und die von der Leitung
berührten Umweltbelange sind weitgehend unabhängig von der technischen
Ausführung der Leitung. Über technische Fragen, kann im Raumordnungsverfahren,
muß spätestens detailliert im Planfeststellungsverfahren entschieden werden.
Derzeit besteht folgende Vorstellung: Zuerst in Betrieb gehen sollen zwei
Drehstromsysteme mit 380/400 kV Nennspannung (beide Werte bezeichnen im Prinzip
dieselbe Spannungsebene, in der Schwankungen vorkommen. Die Spitzenspannung
zwischen zwei Leitern geht noch darüber hinaus, die Spannung vom Leiter zur
Erde ist geringer). Hierfür werden sechs Leiterbündel benötigt.
In einer zweiten Phase soll an denselben Masten
zusätzlich ein Gleichstromsystem mit +/- 500 kV in Betrieb genommen werden.
Hierfür werden lediglich zwei weitere Leiterbündel benötigt. Der Gleichstrom
soll offshore mit Thyristoren erzeugt werden, wobei die Netzstützung durch das
zuvor errichtete Drehstromsystem genutzt wird. Die Gleichstromleitung wird
voraussichtlich in NRW in das Rhein-Ruhrgebiet weitergeführt werden.
Die Masten haben in der Regel eine Gesamthöhe von
etwa 50-60 Metern bei etwa 34 Meter Trassenbreite (Abstand der äußeren Leiter).
Die Höhe ist damit etwa halb so groß wie bei modernen Windkraftanlagen und etwa
doppelt so groß wie bei 110 kV-Freileitungen. Je nach Trassenverlauf werden 2
bis 3 Masten je Kilometer benötigt. In Bereichen mit sehr schmaler Trasse
werden evtl. drei Traversenebenen erforderlich und die Leitung dadurch höher.
Bei Notwendigkeit könnte die Leitung auch wesentlich niedriger gebaut werden;
dann werden aber zusätzliche Masten benötigt, um den Durchhang zu begrenzen,
und die Nutzung der Trasse ist eingeschränkt. Dies ist daher zu vermeiden. Bei
der Querung bestehender Leitungen sind ebenfalls Sonderlösungen erforderlich.
Untersucht wird ein ungefähr y-förmiges
Untersuchungsgebiet zwischen der ostfriesischen Küste und dem Landkreis
Osnabrück, das sich im ostfriesischen Küstenraum in einen westlichen und einen
östlichen Trassenraum aufspaltet.
Die westliche Variante beginnt im Gemeindegebiet
Dornum und verläuft über Westerholt/Schweindorf, Neuschoo, Langefeld,
Markardsmoor nach Wiesmoor, dann entlang der bestehenden Freileitungen nach
Conneforde. Die östliche Variante beginnt bei Wilhelmshaven und mündet bei
Conneforde in die westliche Variante ein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird es
bevorzugt, auf der östlichen Trasse keinen zusätzlichen Neubau, sondern einen
Ersatz der bestehenden Freileitung durch eine 380 kV-Leitung vorzunehmen.
Von Conneforde aus führt die Leitung entlang einer
bestehenden Freileitung westlich von Oldenburg weiter nach Cloppenburg. Im
Oldenburger Münsterland und Artland wurde ein relativ breiter Untersuchungsraum
festgesetzt, und den beste Linienführung für die eine geplante
Neubauleitung zu ermitteln. Dieser
beginnt östlich von Cloppenburg, verläuft dann zwischen Quackenbrück und
Dinklage, teilt sich in Zweige beidseitig von Bersenbrück und führt weiter
westlich von Alfhausen.
Westlich von Bramsche trifft die Leitung bei
Neuenkirchen auf das bestehende Höchstspannungs-Freileitungsnetz der RWE. Außer
einer unmittelbaren Einspeisung kommt dort eine Weiterführung nach Südwesten
entlang einer in NRW landesplanerisch vorbereiteten Trasse in Betracht, es
bestehen auch weitere Möglichkeiten.
Die neue Leitung kann ebenfalls die Aufgaben für die
Versorgung der Region Cloppenburg übernehmen, die derzeit noch eine 220 kV-
Leitung zwischen Conneforde und Cloppenburg wahrnimmt. Die Möglichkeit hierzu
hängt von der Bauweise der neuen Leitung ab. Für eine Zeitlang könnte aber noch
die bestehende Leitung neben der neuen die Versorgungsaufgaben übernehmen, die
Kosten für einen Ersatz dieser schon älteren Leitung können dann eingespart
werden. Die EWE als Stromversorger in Cloppenburg hätte dann die Auswahl
zwischen zwei Netzbetreibern, insbesondere einen Zugang zum RWE-Netz auf
kürzester Strecke.
Das „formelle“ Verfahren beginnt mit der Erstellung
einer sogenannten „Skoping-Unterlage“ durch den Vorhabenträger. Diese wurde im
Januar 2004 fertiggestellt und den Trägern öffentlicher Belange zur Durchsicht
und Komentierung vorgestellt. Zuvor hatte Windland bereits im Jahr 2003
vorläufige Überlegungen zum Trassenverlauf erarbeitet und hat die jeweiligen
Gemeinden und Landkreise im Bereich der Neutrassierungen hierüber und über die
Planungsabsichten informiert sowie um Stellungnahmen gebeten. Hier gab es erste
positive Reaktionen zu dieser Wirtschaftansiedlung und Großinvestition.
Mit den Skoping-Unterlagen wurden noch einmal die
großräumigen Grundlagen der Planung untersucht, wofür ein rund 80 km breiter
Raum ab der niederländische Grenze bis zu einer Linie südlich der Jade untersucht
wurde. In diesem Bereich wurde ein Raum identifiziert, in dem die Leitung als
Parallelführung bzw. Lückenschluß bestehender Leitungen geführt werden kann. Im
Bereich des Lückenschlusses wurde ein teilweise über 5 km breiter Raum
vorgeschlagen, in dem eine optimale Trasse festgesetzt werden soll. Es wurde
ein Vorschlag für das weitere Vorgehen gemacht.
Am 23.2.2004 fand eine Antragskonferenz mit über 75 Teilnehmern aus Behörden
und Verbänden statt, bei der diese Vorschläge diskutiert wurden.
Daraufhin hat die (damalige) Bezirksregierung
Weser-Ems einen Untersuchungsrahmen für die UVS und die Raumordnungsunterlagen
erarbeitet, der der Landesregierung zur Prüfung vorgelegt wurde. Mit diesem
vorläufigen Untersuchungsrahmen wurde weitgehend den Vorschlägen von Windland
gefolgt, insbesondere auch die bis dahin erfolgte Korridoreinengung bestätigt.
Es wurden aber im Bereich Avifauna auch eine größere Zahl von Untersuchungen
angegeben, als von der Antragstellerin Windland vorgeschlagen worden waren. Diese
Untersuchungen wurden durchgeführt und brachten überwiegend eine Bestätigung
der Ersteinschätzung, aber auch wertvolle kleinräumige Detailkenntnisse, wie
etwa über die Nutzung des Raumes durch die Vogelwelt.
Strenggenommen bezeichnet man aber die eigentliche
Prüfung und Bewertung dieser Vorarbeiten durch die Raumordnungsbehörde als
Raumordnungsverfahren. Schwerpunkte der Unterlagen für das
Raumordnungsverfahren sind der Bedarfsnachweis und die Alternativenprüfung und
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie eine Beschreibung der Einwirkungen
auf die Avifauna und auf das Landschaftsbild. Dies sind auch wesentliche
Gesichtspunkte bei der Trassierung, mit der die nachteiligen Eingriffe
möglichst gering gehalten werden sollen.
Ursprünglich war geplant, dass diese
Raumordnungsunterlagen in 2005 zur Diskussion gestellt und öffentlich ausgelegt
werden. Dies verzögert sich nun, weil die Landesplanungsbehörde zunächst eine
Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms (LROP)
erarbeiten möchte, in der der Bedarf an Freileitungen bis zum Jahr 2015
festgeschrieben werden soll. In diese Fortschreibung sind bislang noch keine
detaillierten Erkenntnisse aus den in 2004 begonnenen Windland-Untersuchungen
eingeflossen, obwohl Windland dies angeboten hatte. Die Windland-Trasse scheint
nun eher dem Bedarf „ab 2016“ zugeordnet zu werden, würde insofern über die
Fortschreibung des LROP hinausreichen. Dies beeinflußt die Zeitplanung, ändert
aber grundsätzlich nichts an den Verfahrensabläufen:
Die Raumordnungsunterlagen werden ebenfalls den
Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Verbände) zugestellt, außerdem
öffentlich ausgelegt. Erneut werden Stellungnahmen angehört und ausgewertet, um
ggf. zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Auf dieser Grundlage soll sodann die
Raumordnungsbehörde binnen sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen
Unterlagen eine landesplanerische Festsetzung vornehmen, mit der das
Raumordnungsverfahren abgeschlossen wird (§22 Niedersächsisches Gesetz über
Raumordnung und Landesplanung). Die landesplanerische Festsetzung kann eine
Bestätigung der Planungen beinhalten, eine Zurückweisung oder auch auf eine
Modifizierung der Planung des Antragsellers hinauslaufen. In der Praxis wird
diese Frist aber nicht immer eingehalten, bzw. es werden noch nachträglich
Unterlagen einbezogen.
Mit der landesplanerischen Feststellung wird die
Trasse innerhalb des untersuchten Korridors bereits viel genauer festgelegt, es
erfolgt aber noch keine punktgenaue Darstellung. Dies erfolgt vielmehr in der
nächsten Planungsstufe, dem Planfeststellungsverfahren. Diese Zweiteilung
ähnelt dem Unterschied zwischen einer Bauvoranfrage, in der über die
grundsätzliche Kubatur und Lage eines Gebäudes entschieden wird, und einem
vollständigen Bauantrag, für den eine genaue Genehmigungsplanung vorzulegen
ist.
Der Ablauf des Planfestellungsverfahrens entspricht
im wesentlichen dem Raumordnungsverfahren, nur dass es sich jetzt auf den
konkreten Leitungsverlauf bezieht, bei der Beschreibung der
Umweltverträglichkeit auf die vorliegenden Untersuchungen zurückgegriffen
werden kann und im Rahmen des LBP (landschaftspflegerischer Begleitplan) auch
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Angabe konkreter Maßnahmeflächen
beschrieben werden. Mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen die nachteiligen
Wirkungen auf Natur und Landschaftsbild durch vorteilhaft wirkende andere
Maßnahmen ausgelichen werden. Teilweise können damit schon länger geplante und
örtlich erwünschte Maßnahmen endlich finanziert und realisiert werden. Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begünstigen aber häufig andere Menschen als die
unmitelbaren Nachbarn der Trasse.
Zur Realisierung der Leitung ist weiterhin die
Zustimmung der Eigentümer erforderlich. Die Zustimmung wird meist an Hand von
Musterverträgen erteilt, in denen auch die Entschädigung für die
Grudstücksnutzung geregelt wird. Es hat Vorteile, diese Zustimmung zeitlich
zwischen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren einzuholen, weil
das Raumordnungsergebnis noch gewisse Anpassungen des Trassenverlaufs
ermöglicht.
Bei günstigem Planungsverlauf wird eine Errichtung in
2011 angestrebt. Dies wäre möglich, wenn das Raumordnungsverfahren
(Vorverfahren) im 1. Halbjahr 2006 abgeschlossen wird, das eigentliche Genehmigungsverfahren
(Planfeststellungsverfahren) zügig folgt, das Einvernehmen mit den
Grundeigentümern hergestellt wird und die Finanzierung durch baureife
Offshore-Windparks gesichert ist.
Insgesamt reicht der Planungshorizont für den
offshore-bedingten Netzausbau bis 2020.
Die Windland Energieerzeugungs GmbH wurde 1990 zum
Zwecke der Planung und Realisierung von onshore-Windparks gegründet und
bereitet seit 2000 die Realisierung eines offshore-Windparks vor.
Eigentümer und stille Gesellschafter sind
ausschließlich natürliche Personen, die zum Teil einer schon lange im
Freileitungs- und Seekabelgeschäft tätigen Industriellenfamilie angehören.
Abgesehen von prozentual geringfügigen Beteiligungen der Gesellschafter gibt es
keine Verflechtungen mit Konzernen der Energiewirtschaft.
Die ersten Windparks an Land wurden an bestehende
Mittelspannungsnetze angeschlossen, Einzelanlagen sogar niederspannungsseitig,
und versorgten somit unmittelbar die Region. Dadurch wird die Belastung der
Freileitungen sogar reduziert. Bei größeren Windparks mit Megawattanlagen
werden meist eigene Mittelspannungsleitungen bis zu einem Umspannwerk gelegt.
Bei kräftigem Wind dreht sich der Leistungsfluss des Transformators im
Umspannwerk um: Der Strom fließt dann in einer Region mit Windparks nicht mehr
von thermischen Kraftwerken über die Hochspannungsleitungen zur Mittelspannung
und den Verbrauchern, sondern umgekehrt von Windparks über die
Mittelspannungsebene zu den Hochspannungsleitungen und dort zu anderen
Verbrauchern in anderen Regionen. Die Verteil-Netze für Strom waren
ursprünglich für die Leistung ausgelegt, die die Verbraucher in der jeweiligen
Region verbraucht haben. Die gleiche Leistung kann auch in entgegengesetzter
Richtung übertragen werden. Zusätzlich kann noch der regionale Bedarf aus
Windkraft gedeckt werden, ohne dass ein Netzausbau erforderlich wird.
Hier und da sind sicherlich noch
Leistungssteigerungen an bestehenden Leitungen möglich, zumal die verwendete
Norm die Kühlung der Leitungen durch den Wind unzureichend berücksichtigt.
Insgesamt kommen diese Möglichkeiten jedoch an ihr Ende.
Im Nordwesten Deutschlands wurden bis 2004 rund 4500
MW Windenergieleistung installiert. In der Nordsee soll „hinter dem Horizont“
die fünffache Leistung entstehen, die eine mehr als siebenfache
Energiegewinnung ermöglicht. Zum Vergleich: Im Kernkraftwerk Brokdorf werden
1300 MW Elektrizität erzeugt und über 2000 MW ungenutzte Abwärme in die Elbe
geleitet.
In der Vergangenheit wurden bei jedem größeren
Kraftwerksbau Freileitungen in die Ballungsgebiete gebaut. Diese wurden
allerdings bei den Kernkraftwerken kaum beachtet. Die Dimensionen der
Offshore-Leistung kann man nicht mehr dezentral in die vorhandenen Netze im
Küstenraum einspeisen. Daher wird ein Netzausbau erforderlich. Für große
Windparks in Ländern wie Spanien und USA wurden schon in der Vergangenheit
eigene Freileitung gebaut.
Wir benötigen Energie für unseren technisch geprägten
Lebensstandard - auch wenn wir den Energieverbrauch senken und auch bestimmte
Aspekte unseres Lebensstandards leicht einschränken können und müssen.
Am wichtigsten ist es, die Klimaveränderung
abzumildern und schließlich zu stoppen: In der Natur kommt es wahrscheinlich zu
einem schlimmen Artensterben. Für die Menschen können Hungerkatastrophen und
Millionen Klima-Flüchtlinge in Deutschland bevorstehen. Oder eine Flucht aus
Deutschland heraus, falls der Golfstrom Europa nicht mehr wärmt, wie wir es
gewohnt sind. Dazu kommen Schadenersatzforderungen der betroffenen Länder, denn
der größte Teil der Kohlendioxid-Emissionen die wir abgeben, landet schließlich
außerhalb Deutschlands.
Unser gewohnter Verbrauch von Erdgas und Ölprodukten
für Heizung und Verkehr wird sich aber schon deshalb ändern, weil die Vorräte
in West- und Mitteleuropa überwiegend verbraucht sind. Weltweit sind die Erdölvorkommen
etwa zur Hälfte verbraucht. Und von der anderen Hälfte werden China und Indien
einen größeren Anteil aufkaufen.
Daher wird eine neue Energieversorgung benötigt, um
unseren Lebensstandard angemessen aufrecht zu halten. Der Umstieg auf
erneuerbare Energien wird ja gerade gemacht, damit sich nicht mehr ändert, als
notwendig!
Ja, im Rahmen der Möglichkeiten. In Ballungsräumen
sind diese aber begrenzt.
Dezentrale Energieerzeugung funktioniert dort, wo die
Menschen auch dezentral wohnen: Dort kann die in der Region vorhandene Windenergie,
Biomasse und Wasserkraft zur dezentralen Versorgung genutzt werden. Wo aber die
Menschen zusammengeballt in Großstädten wohnen, stehen nicht genügend
natürliche Energien vor Ort zur Verfügung. Dann bestehen prinzipiell die
Möglichkeiten
a) die Wohn- und Arbeitsstätten der Menschen mehr im Raum zu verteilen
b) die Energie dezentral, verteilt zu erzeugen, und dann zu sammeln und in die
Zentren zu transportieren
c) die Energie vergleichsweise zentral zu erzeugen und in die Zentren zu
erzeugen.
Viele Menschen wollen aber in Großstädten leben. Ihre
Versorgung über einen in der Fläche verteilten Ausbau der Windenergie- und
Biomasse an Lande würde zu einer dezentralen Erzeugung für einen Verbrauch in
den Zentren (Version b) führen. Dies kann man aber nicht als dezentrales
Energiesystem im Wortsinne bezeichnen. Prinzipiell entsteht dadurch auch ein
größerer Bedarf an Leitungen, nämlich für die windparkinterne Verkabelung
(typisch 20 bzw. 30 kV), für das Einsammeln der Leistung in der Region (typisch
110 kV-Freileitungen), für den Transport in die Zentren (typisch 380
kV-Freileitungen bei größeren Entfernungen) und schließlich für die Verteilung
der Energie in der Großstadt (meist mit Kabeln). Die Zahl der Leitungen für das
Einsammeln einer bestimmten Leistung mit 110 kV-Leitungen ist wesentlich größer
als die Zahl der 380 kV-Leitungen für den Weitertransport, weil eine 380
kV-Leitung wesentlich mehr Leistung übertragen kann.
Bei einer vergleichsweise zentralisierten Gewinnung
erneuerbarer Energien, wie in Offshore-Windparks, haben die Windparks
wesentlich größere Abmessungen, so dass das Einsammeln der Energie aus mehreren
Windparks in einer Region praktisch entfällt. Für Offshore-Windparks werden
keine 110 kV-Freileitungen geplant.
Die Kapazität einer neuen Freileitung muß sich
grundsätzlich an der maximalen Erzeugung des daran angeschlossenen Kraftwerks
orientieren. Offshore-Windparks erzeugen aber, bezogen auf die installierte
Leistung, im Laufe eines Jahres etwa doppelt so viel elektrische Energie wie Windparks
im Binnenland. Damit werden, bezogen auf dieselbe Leistung, für
offshore-Windparks nur halb so viele Leitungen für den Transport benötigt,
wie für Onshore-Windparks gleicher Leistung. 110 kV-Freileitungen für das
Einsammeln in der Region werden gar nicht benötigt, ein zweiter Vorteil der
Offshore-Parks. Die bestehenden Onshore-Windparks hatten aber den Vorzug,
weitgehend die bisher vorhandenen Leitungen nutzen zu können. Bei Erzeugung mit
Offshore-Windparks könnte man über diese Leitungen wesentlich mehr umgewandelte
Windenergie transporten als bei Erzeugung mit Windparks an Land. Nachdem der
deutsche Energiebedarf aber so groß ist, dass die Offshore-Parks zusätzlich zu
der bestehenden Onshore-Leistung (und weiteren Kraftwerken) benötigt werden, ist
nun ein gewisser Ausbau der Transportleitungen zeitgleich mit dem kommenden
Ausbau der Offshore-Parks erforderlich.
Bislang wird die Entlastung der Netze durch
dezentrale Einspeisung ebenso wie die bessere Ausnutzung der Netze mit mehr
Vollaststunden durch Offshore-Windparks durch die Einspeisepreise des EEG nicht
ausreichend gewürdigt, auch nicht ein bedarfsgerechtes Erzeugungsprofil in
regelbaren Biomasseanlagen.
Heute kommt ein großer Teil unserer Energie aus
Sibirien (über 3000 km in der Erdgas-Pipeline) bzw. dem Persischen Golf (über
20.000 km Tankerroute).
Von einem Windpark auf der Höhe von Helgoland nach
Köln oder Stuttgart sind es mit 400 km bzw. 600 km wesentlich weniger. Das sind
ähnliche Entfernungen wie beim Transport von Braunkohlestrom aus der Lausitz in
diese Regionen.
Auch die Pilotphase des von Windland geplanten
Meerwind-Parks soll mit Kabeln an das bestehende Freileitungsnetz angeschlossen
werden. Ein Vollausbau bestehender Freileitungen (z.B. im Emsland) und die
Neubautrasse Ganderkesee verbessert für alle Pilotphasen die
Einspeisemöglichkeiten. Somit hängen auch die Pilotphasen von Firmen wie
Prokon-Nord, Energiekontor und Plambeck/E2 vom Neubau dieser Freileitung ab.
Fast immer wird die größte Strecke des Wegs von großen Kraftwerken zu den
Verbrauchern mit Freileitungen zurückgelegt, ausgenommen industrieeigene
Kraftwerke und innerstädtische, Kraft-Wärme-gekoppelte Blöcke.
Die Meerwind-Freileitung soll vor allem den Strom aus
den Ausbauphasen der Windparks aufnehmen, bei Erfordernis auch von
Windpark-Pilotphasen in der „zweiten Reihe“, die erst später ans Netz gehen.
Auch hierfür ist generell eine Weiterleitung im Netz mit Freileitungen
vorgesehen. Der größte Unterschied liegt in der Frage, wer die Leitungen plant
und errichten möchte.
In der Diskussion sind insbesondere
- Drehstromtransport mit 145 kV- bis 220 kV Kabeln,
eine technisch zuverlässige Lösung bei mäßiger Küstenentfernung. Der
Querschnitt aller Offshore-Kabel würde insgesamt etwa dem der existierenden
Gaspipelines entsprechen, sie können aber wegen der Wärmeabgabe nicht so dicht
gebündelt verlegt werden. Drehstrom (= 3-Phasen-Wechselstrom) kann leicht auf
andere Spannungen transformiert werden, und ist deshalb die bevorzugte
Stromart, und versorgt auch unsere Haushalte mit 220 kV Wechselstrom.
- Gleichstromerzeugung bis 500 kV mit Tyristoren,
eine ebenfalls bewährte Lösung, die eine sehr hohe Übertragungsleistung je
Kabel ermöglicht, aber teure Umformerstationen erfordert, am besten im Verbund
mit einer zuerst hergestellten Drehstromanbindung funktioniert und sich vor
allem bei sehr langen Übertragungsstrecken anbietet. Im Haushalt wird
Gleichstrom niedrigerer Spannung häufig für elektronische Geräte verwendet
(z.B. Ladegeräte oder Computer), auch in Autos und manchen Bahnen wird
Gleichstrom verwendet.
- Gleichstromerzeugung mit IGBT/VSC, eine neue
technische Lösung, deren Leistung zwischen Drehstromkabeln und
Thyristor-Gleichstrom liegt.
- Gasisolierte Leiter, die eine hohe Leistung
aufnehmen können, aber das sehr starke und langlebige Treibhausgas SF6 enthalten. Mit ihrem großen Querschnitt sind sie
wesentlich aufwendiger zu verlegen sind als Seekabel, die z.B. für die Querung
des Wattenmeers in einem Stück in der Fabrik hergestellt und vor Ort zügig
ausgerollt und verlegt werden können.
Ebenfalls in der Diskussion ist eine
Gleichstromumwandlung erst am Festland, womit aber entweder die Vorteile des
Gleichstroms für den seeseitigen Transport nicht genutzt werden könnten, oder
eine doppelte Umwandlung erforderlich wird.
Ein Energietransport mit Supraleitern bzw. nach
Wasserstofferzeugung steht technisch am Anfang der Entwicklung und wäre mit
erheblichen Mehrkosten und Umwandlungsverlusten verbunden.
Ja, und das wird auch bereits so praktiziert
(Erzeugungsmanagement). In der Tat lohnt es sich ein Netzausbau nicht, soweit
nur für wenige Stunden im Jahr Netzengpässe entstehen, weil im Küstenraum der
Verbrauch zu niedrig ist. Moderne Windparks können sogar besonders gut geregelt
werden, viel schneller als andere Kraftwerke.
Wenn aber zu oft Windräder stillstehen müssen, weil
Leitungen fehlen bzw. überlastet sind, während anderswo Kraftwerke die Luft
verschmutzen, ist dies schmerzhaft. Ohne Netzausbau an Land könnte rechnerisch
über die Hälfte der möglichen Stromerzeugung der Offshore-Windpark-Ausbaustufen
verloren gehen - eine Finanzierbarkeit wäre dann aber nicht gegeben.
Neue Leitungen sollen nicht unkoordiniert gebaut
werden, nur weil irgendwo ein dringender Bedarf gedeckt werden soll. Dies
meisten Leitungen übernehmen mehrere Aufgaben und unterstützen sich gegenseitig
im Netzverbund.
Unter finanzieller Beteiligung Windlands und mehrerer
weiterer Interessenten hat die Deutsche Energieagentur eine Studie
„Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in
Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020“ in Auftrag gegeben. Diese
wurde von einem Konsortium aus E.on Netz, RWE Net, Vattenfall, DEWI und EWI
bearbeitet. Unter dem Suchbegriff „DENA-Studie“ sind weitere Informationen zu
finden. Wir sehen unsere Planungen durch diese Studie weitgehend bestätigt. Sie
fügt sich in ein breiteres Bild ein, in dem auch umstrittene Neubauleitungen
geprüft werden, die den Export von Braunkohlestrom von Ost-nach Westdeutschland
unterstützen.
Diese Studie stellt vor allem die für den
weiträumigen Stromtransport erforderlichen Verbindungen und deren Endpunkte dar.
Dabei wurde vom Ort der Stromerzeugung und der Verteilung der Stromverbraucher
ausgegangen.
Die umgekehrte Herangehensweise hatte eine
großräumige Raumwiderstandsanalyse, mit der im Auftrag von Windland für den
Großteil des Raums Weser-Ems konfliktarme Räume und geeignete
Trassierungsmöglichkeiten identifiziert worden sind. Diese Studie wurde den
zuständigen Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung gestellt und auf dem
Skoping-Termin im Februar 2004 zur Diskussion gestellt. Hieraus ergab sich ein
Untersuchungsraum von dem Küstenraum aus über Conneforde und Cloppenburg in den
Raum Osnabrück, für den sowohl in der DENA-Studie ein Bedarf ab 2016
dargestellt wird, wie auch mit unseren Untersuchungen die Umweltverträglichkeit
bestätigt wurde. Die dort identifizierten Teilräume wurden nun weiter
untersucht, es wurden mehrere kleinräumig günstige Trassenführungen entworfen.
Auch für die seeseitige Anbindung wurden verschiedene
„Gesamtkonzepte“ entwickelt, z.B. von der niedersächsischen Energieagentur und
von Schreiber et.al.
Erst die Verbindung der großräumigen Betrachtung der
Bedarfsseite (z.B. DENA-Studie) einerseits mit kleinräumigen Möglichkeiten der
umweltverträglichen Trassenführung andererseits (z.B. Windland-Planung)
ermöglicht eine ausgewogene Konzepterstellung. Damit nicht eine Gesichtspunkt
den anderen überwiegt (z.B. Planung nach Bedarf mit nicht umweltverträglicher
Trassenführung), sind beide Planungsaspekte miteinander abzustimmen und zu
verzahnen.
Wir denken, zwei.
Die mitunter genannte Zahl von sieben Leitungen
bezieht sich einschließlich bereits bestehender Leitungen auf die
Netzanbindung sämtlicher Offshore-Windparks in der Nordsee, die mit ihren
Ausbaustufen bis zum Jahr 2020 gebaut werden sollen, in der Summe der
Küstenländer. Sie ergibt sich bei einer Auslastung je Leitung von 3.000 MW
(Megawatt) und rund 20.000 MW Windparkleistung.
Die ersten Offshore-Windparks bis etwa 2010 werden an
bestehende Freileitungen angeschlossen, etwa in Schleswig-Holstein im Bereich
Brunsbüttel/Brokdorf, in Niedersachsen bei Wilhelmshaven und Leer.
Für den Stromtransport nach Süden gibt es in
Niedersachsen derzeit drei leistungsfähige Nord-Süd-Leitungen, nämlich
- vom Kernkraftwerk Unterweser über die Kraftwerke Emsland Richtung Ruhrgebiet,
- von Brunsbüttel/Brokdorf/Stade östlich von Bremen nach Bielefeld
(Weiterführung nach Gütersloh-Dortmund in Bau) und
- von der dänischen Grenze über Hamburg-Nord, Lüneburg, Hannover-Süd, Kassel
zum Rhein-Main-Gebiet.
Dazu kommen weitere Vernetzungen in Ost-Westrichtung und Freileitungen
niedrigerer Spannungsebene, die der Verteilung dienen und den überregionalen
Stromtransport in weiteren Richtungen ergänzen.
Würde man alle anderen Kraftwerke in Niedersachsen
und Schleswig-Holstein n Starkwindphasen zeitweilig außer Betrieb nehmen,
könnten die Küstenländer bei entsprechendem Wind rechnerisch vollständig mit
den geplanten Offshore-Windparks versorgt werden. Drei Leitungen auf den
bestehenden Trassen wären dann vermutlich ausreichend, um die über den
Eigenbedarf hinausgehende Offshore-Erzeugung in die südlichen Bundesländer zu
transportieren.
Um zusätzlich bestehende Kraftwerksstandorte
wirtschaftlich zu betreiben und über Reserven und Ausgleichsmöglichkeiten zu
verfügen, sollten unseres Erachtens in den nächsten 15 Jahren im
niedersächsischen Tiefland vier leistungsstarke Leitungen gebaut werden,
überwiegend als Verstärkungsleitungen neben bestehenden Leitungen:
- die von Windland geplante Leitung einschließlich
des Lückenschlusses südlich Cloppenburgs
- eine von E.on geplante Leitung von Bremen/Ganderkesee nach Diepholz/St. Hülfe
- eine Leitung von Büsum aus, dann durch Niedersachsen Richtung Süddeutschland,
- eine weitere Leitung zum Ruhrgebiet, etwa parallel der Ems.
Für die beiden letztgenannten Leitungen gibt es
unseres Wissens Ende 2004 noch keine konkreten Planungsschritte eines
Investors.
Die Leitung südlich Ganderkesees ist eine
Neutrassierung und sollte nur im Falle des Nachweis einer umweltverträglichen
Trasse in dem durch einen großen Naturpark mit Landschaftsschutzgebieten
geprägten Raum gebaut werden.
Ende 2004 gab es nach unserer Kenntnis nur zwei
Planungen für (überwiegend) Offshore-motivierte Freileitungs-Neubauten, nämlich
Ganderkesee - Diepholz (Eon) und Dornum/Wilhelmshaven - Neuenkirchen
(Windland). Dringend erforderlich ist eine neue Elbequerung und mittelfristig
eine Leitung von Brunsbüttel durch das östliche Niedersachsen nach Süden. Hier
bestehen also noch weitere Markteintrittsmöglichkeiten für interessierte Planer
und Leitungsbetreiber. Irgendwann wird natürlich eine Bedarfsdeckung eintreten;
Doppelplanungen sind dann durch die üblichen landesplanerischen Instrumente zu
vermeiden.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 1.4.2000 ist
der „Netzbetreiber auf Verlangen des Einspeisewilligen zum unverzüglichen
Ausbau“ der Netzes verpflichtet, sofern dies für die Abnahme von EEG-Strom
erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Ausbau muß erfolgen, „wenn
der Anlagenbetreiber eine Genehmigung, eine Teilgenehmigung oder einen
Vorbescheid“ (z.B. für den Offshore-Windpark) vorlegt. Um diesen Netzausbau
pünktlich vornehmen zu können, müssen dann bereits die Genehmigung und alle
zivilrechtlichen Vorausetzungen vorliegen. Der Netzbetreiber müßte also rechtzeitig
vorher mit den Leitungsplanungen beginnen, um dem Wortlaut des Gesetzes Genüge
zu tun. Im Jahre 2000 wurden viele Genehmigungsverfahren für offshore-Windparks
eingeleitet, die erwarteten Einspeiseleistungen sind E.On mitgeteilt worden. In
Abhängigkeit von der Vorlaufzeit für den Netzausbau und der Zeitdauer für die
Windparkgenehmigungen hätte die Planung für den Netzausbau begonnen werden
müssen.
Warum E.On Netz die gesetzlich erforderlichen
Schritte noch nicht energischer eingeleitet hat, ist uns nicht bekannt. Drei
Jahre haben wir auf Initiativen des derzeitigen Netzmonopolisten gewartet. In
dieser Situation gab es zwei Möglichkeiten:
- Weiter abwarten. Dann könnten wie später, wenn der
Netzbetreiber seiner Pflicht „zum unverzüglichen Ausbau“ nicht nachkommen kann,
vielleicht vor Gericht gehen. Aber was würde das nutzen? Dort würde dann nur
über Schadensersatz verhandelt, die umweltfreundliche Energieerzeugung würde
sich trotzdem um Jahre verzögern. Eine Planung im Schnelldurchlauf anstreben,
vielleicht mit Sondergesetzen wie im Fernstraßenbau? Das führt nicht zu
planerisch guten und gesellschaftlich akzeptierten Lösungen.
- Die Sache in die eigene Hand nehmen, die Marktlücke
als Chance ergreifen, das tun, was gemacht werden muß: Dazu haben wir uns nun
entschlossen. Die Anwohner und Grundeigentümer an der Trasse möchten wir als Partner
einbeziehen, so wie es bei vielen Bürgerwindparks der Fall ist.
Vor 15 Jahren wurde 1989 die erste Windturbine mit
unserer Beteiligung errichtet. Damals haben wir das für notwendig erachtete
gemacht, weil die Energieversorger sich der Windenergie verweigert hatten. Das
Recht zur eigenen Stromproduktion gab es schon 1989. Die finanziellen
Bedingungen wurden erst später mit den Stromeinspeisegesetz verbessert.
Ähnlich wie 1989 ist heute die Rechtslage zum
Freileitungsbau: Das Recht zum Freileitungsbau im öffentlichen Interesse ist
jedem gewährleistet. Die finanzielle Seite ist noch nicht so eindeutig geregelt
(siehe unten). Auch heute werden wir das notwendige tun.
Im Bereich nördlich des Ems-Jade-Kanals befinden sich
derzeit über 160 km Hochspannungs-Freileitungen. Von Windland geplant
wird ein Neubau von ca. 30 km (Trassenvariante Dornum - Marcardsmoor) oder ca. 20
km im Falle der Trassenvariante nach Wilhelmshaven.
Im Bereich zwischen Ems-Jade-Kanal und Küstenkanal,
westlich der Autobahn A29, gibt es derzeit über 400 km Freileitungen.
Der von Windland geplante Zubau beträgt ca. 50 km.
Ein Gesamtkonzept könnte einen weiteren Zubau im Emsland mit weiteren rund 20
bis 50 km mit sich bringen.
Der Zubau beträgt also im nördlichen Bereich rund ein
Drittel, im südlichen Bereich rund ein Viertel der heutigen Streckenlänge.
Nördlich des Ems-Jade-Kanals gibt es bislang hauptsächlich 110
kV-Freileitungen, im südlichen Teil auch 220 kV- und 380 kV-Leitungen.
Im Küstenraum wird daher der Zubau anteilig stärker ins Gewicht fallen. Der
Abstand zwischen Freileitungen bleibt aber deutlich über dem Maß, wie es etwa
heute zwischen Varel und Leer bzw. zwischen Oldenburg und Nordenham besteht.
Ein möglicher Trassenrückbau, etwa von Freileitungen
im Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet Fehntjer Tief, könnte im Rahmen
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Gewährleistung der
Natura-2000-Kohärenz erforderlich werden, und würde die Verdrahtung wieder
mindern. Der Rückbau und die Verkabelung kritischer Streckenabschnitte im
bestehenden Netz, dazu zählen auch Ortslagen, sind bei Leitungen bis 110 kV zu
vertretbaren Kosten möglich und wäre für Natur und Mensch wesentlich effektiver
als eine Verkabelung von 400 kV-Leitungen.
An einigen Stellen ist es schon jetzt nicht leicht,
neben den bestehenden Leitungen Wiesmoor-Conneforde-Cloppenburg nur eine neue
Leitung gut zu trassieren. Obwohl es grundsätzlich eine anerkannte
landesplanerische Zielsetzung ist, Eingriffe zu bündeln, können wir nach
jetziger Einschätzung das spätere Nachfolgen noch einer weiteren Leitung
entlang dieser Trasse nicht empfehlen.
Sollte dennoch die Forderung aufgestellt werden, für
eine weitere Leitung vorzusorgen, müßte diese bei der Feintrassierung
berücksichtigt werden. Daher sollte rechtzeitig und abschließend über diese
Möglichkeit entschieden werden. Im Rahmen der landesplanerischen Festsetzung
einer Leitung kann gleichzeitig festgestellt werden, ob weitere Leitungen
entlang derselben Trasse in Betracht kommen oder nicht.
Das größte Freileitungsprojekt des letzten Jahrzehnts
wurde von der Deutschen Bahn AG durchgeführt, die ihr Hochspannungsnetz in die
östlichen Bundesländer erweitert hat. Die zusätzliche Streckenlänge liegt etwa
in der Größenordnung des für die Offshore-Versorgung benötigten Zubaus. Dabei
ging es um einen minimalen Anteil am Energieverbrauch, der zuvor durch
Umwandlung aus dem allgemeinen Stromnetz gedeckt worden war.
Bei der Offshore-Anbindung geht es dagegen um die
Sicherstellung von 20% und mehr der deutschen Stromversorgung zu
sozialverträglichen und für die deutsche Wirtschaft vertretbaren Kosten.
Realisierbare Alternativen stehen hier nicht zur Verfügung.
Mit einem mittleren Abstand untereinander von etwa 40
km führen die geplanten Leitungen nicht zu einer Überlastung der Landschaft. Im
Falle einer Bündelung von jeweils zwei Leitungen würde sich der Abstand
zwischen zwei solchen Leitungspaaren verdoppeln. Bei zahlreichen großen
Leitungen nebeneinander würde sich jedoch ein gewisses Übermaß der Belastung
ergeben, mit einer deutlich erhöhten Wahrnehmbarkeit der Überprägung der
Landschaft. Da nach Möglichkeit ohnehin eine Bündelung der neuen Leitungen mit
einer bestehenden Leitungen angestrebt wird, halten wir es für nicht unbedingt
für sinnvoll, mehrere neue Leitungen auf einmal nebeneinander zu bauen. Eine
neue Leitung neben eine bestehende - mehr ist in der Regel nicht mehr schön.
Durch eine umsichtige Planung sind lokal
unvermeidliche Beeinträchtigungen, die auch durch Ersatzmaßnahmen an anderer
Stelle für den einzelnen Betroffenen nicht vollständig ausgeglichen werden
können, auf ein Minimum zu beschränken.
Die Erfahrungen mit dem Bahn-Hochspannungsnetz
zeigen, dass eine neue Netzebene bei grundsätzlichem Konsens in der Region
innerhalb von ca. 10 Jahren errichtet werden kann.
Weil manche
Lösungen gemeinsam mit unseren Nachbarn leichter realisierbar sind:
Westlich der
Ems gibt es eine Freileitung von Eemshaven bis Leer/Diele. Für einige Windparks
in den deutschen AWZ-Gewässern ist dieser Weg kürzer als eine Neubautrasse über
Emden. Nach EU-Recht wären nur die niederländischen Netzkosten für die
Durchleitung zu entrichten, bis der Strom an der Grenze nach dem deutschen EEG
eingespeist wird.
Der direkte
Weg von den neuen Bundesländern, wo viele onshore-Windparks und neue
Braunkohlekraftwerke errichtet wurden, nach Bayern, wo Kernkraftwerke
abgeschaltet werden, verläuft über eine Abkürzung rund 100 km durch Tschechien.
Regelenergie
kann günstig in den Speicherkraftwerken der Alpen erzeugt werden. Die
Schwankungen mehrerer Regionen mit Windparks gleichen sich teilweise
gegenseitig aus, weil der Wind mal hier, mal dort stärker weht.
Direkte
Arbeitsplatzeffekte entstehen durch Bau und Betrieb der an die Leitung
angeschlossenen Windparks, wodurch mehrere tausend Menschen
Beschäftigung (Dauerarbeitsplätze) finden. Weitaus wichtiger ist die
Beschäftigungssicherung durch die kostengünstige Energieversorgung für
hunderttausende.
Im Tourismus
können Einnahmen wegfallen, wenn die Freileitung als belastend empfunden wird.
In einigen Fällen wird es nicht zu vermeiden sein, dass die Leitung nahe an
ganz oder teilweise touristisch genutzten Gebäuden verläuft, und dass sich dies
auf das Buchungsverhalten auswirkt. In der Hauptsaison ist dadurch wohl nicht
mit Leerstand zu rechnen. In der Nebensaison könnte es aber mitunter zu einer
Nachfrageverschiebung zu anderen Vermietern in der Region kommen, und auch in
der Zwischensaison sind unterschiedliche Reaktionen möglich. Insgesamt ist mit
sehr schwachen Auswirkungen zu rechnen. Mit der gleichzeitigen Aufwertung des
Landschaftsbilds durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist insgesamt sogar eine
Förderung des Tourismus anzustreben.
Für Freileitungen, die von einem Energieversorger
betrieben werden, erhalten die Gemeinden grundsätzlich keine Entschädigungen,
da dies bereits mit der allgemeinen Konzessionsabgabe für den Stromnetzbetrieb
abgegolten ist. Bei einer Freileitung, die als Einspeiseleitung von Windparks
fungiert, sind die Verhältnisse für die Gemeinden günstiger - sie müssen zwar
eine Nutzung ihrer Verkehrswege ermöglichen, aber gegen angemessenes Entgelt.
Die Freileitung stellt aber auch eine
Millioneninvestition und damit eine beträchtliche Wirtschaftsansiedlung dar,
die schließlich auch Gewinne abwerfen soll und somit die Steuerkraft der
Gemeinden stärkt. Dies gilt besonders bei einer unabhängigen Freileitung, deren
Betriebssitz in einer überquerten Gemeinde liegt. Bei großen Netzkonzernen
entfällt oft eine Großteil ihrer Gewerbesteuern auf den Sitz ihrer
Hauptverwaltung, nicht auf die Orte, in denen die Wertschöpfung erwirtschaftet
wird.
Natürlich nehmen die Gemeinden und das Land über den
Gemeinde- und Länderanteil an der Einkommensteuer an auch den Einnahmen der
Grundeigentümer teil, sowohl bei Beteiligungen wie bei der Bestellung von
Dienstbarkeiten.
In der Bauzeit kommt es zu den größten Beschäftigungseffekten,
während der Betrieb einer Leitung nur relativ wenige Beschäftigungseffekte
schafft.
Die Eingriffe in Natur und Landschaftsbild müssen
grundsätzlich wieder ausgeglichen werden, man nennt das Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen (siehe weiter oben). Dieser Ausgleich kann aber oft nicht an
derselben Stelle erfolgen, wie der ursprüngliche Eingriff. Dies hat zur Folge,
dass im Zuge der Freileitung ein Eingriff erfolgt, für den die unmittelbar
betroffenen Grundeigentümer auch finanziell entschädigt werden. An anderer
Stelle folgen Verbesserungen, die aber von dem Träger des Maßnahme bezahlt
werden, und den Nutznießern der Maßnahen somit kostenlos zur Verfügung gestellt
werden. Beispielsweise könnten landschaftspflegische Aufwertungen im Raum
Wardenburg, die schon länger im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens geplant
waren, im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und somit dort die
Lebensqualität verbessern.
Durch die Durchführung des Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kommt zusätzlich Geld in die Region.
Landwirtschaft ist generell möglich, außer an den
Maststandorten.
Prinzipiell können auch Wohnhäuser unter einer
Freileitungstrasse gebaut werden. Dazu müssen aber die Leiterseile gegenüber
dem über offenem Land möglichen Minimum um ca. 11 m angehoben werden, d.h. die
Masten werden entsprechend höher. Davon werden ca. 5 m zur Grenzwerteinhaltung
auf einer Terrasse im Garten benötigt und weitere 6 m, um dies auch im zweiten
Obergeschoss zu gewährleisten. Die Überspannung von Wohnhäusern kommt bei den
heute bestehenden Leitungen zwar gelegentlich vor, auch in Ostfriesland, soll
aber im Neubau vermieden werden.
Eine Leitungsführung im Bereich einer geplanten Gewerbeansiedlung
könnte je nach Einzelfall eine sinnvolle Doppelnutzung der Fläche ermöglichen
(z.B. bei Lagerflächen) oder ähnlich einer Überspannung von Wohnbebauung zu
bewerten sein (z.B. bei Büros, Einkaufsstätten).
Kabel haben betriebstechnische Nachteile (u.a.
Anfälligkeit, geringere Überlastfähigkeit, starke Einschränkung der
Trassennutzung, Blindstromproblematik) und führen zu stärkeren Eingriffen in
Biotope und Boden. Sie sind aber vor allem aus Kostengründen nur bei niedrigen
Spannungsebenen wettbewerbsfähig:
Bei Freileitungen fungiert die Luft als kostenloser
Isolator, nur bei der Aufhängung der Seile an den Masten müssen Isolatoren aus
Porzellan, Glas oder Kunststoff-Verbundmaterial eingesetzt werden. Bei
niedriger Spannung und Mittelspannung bis etwa 20 kV kommt ein Kabel mit wenig
Isoliermaterial aus, ist somit wirtschaftlich vorteilhaft (Regelfall bei
Netzspannung wie im Haushalt) bzw. finanziell meist vertretbar
(Mittelspannung). Bei hoher Spannung nimmt aber der Aufwand sehr stark zu, weil
immer dickere Isolierschichten die sonst von der Luft übernommene Aufgabe
übernehmen müssen.
Derartige Hochspannungskabel sind empfindlich, können
schwer gerollt werden, können bei 380-400 kV nicht mehr gepflügt werden. Es
wird ein Bodenaustausch erforderlich, um die Kühlung zu gewährleisten. Jede
Kabeltrasse würde die Breite einer Landstraße haben.
Bis dato wurden nach Angaben des
Netzbetreiber-Verbands ETSO in Europa 400 kV-VPE-Erdkabel mit einer
Gesamttrassenlänge von 100 km installiert oder befinden sich in Bau, verglichen
mit ungefähr 110 000 km des europäischen 400 kV-Netzes. Das längste dieser
Kabel ist eine 22 km lange Leitung in Kopenhagen, und auch sonst handelt es
sich meist um städtische Gebiete.
Bereits die aus technischen Gründen unvermeidliche
Verkabelung im Meer und die aus Umweltschutzgründen vorgesehene Verkablung im
Wattenmeer stellt hohe Anforderungen. Landkabel haben jedoch einige Nachteile
gegenüber Seekabeln (fehlende Transportmöglichkeit längerer Kabelstücke an
Land, schlechtere Wärmeabfuhr, usw.)
Nach einer Projektierungsstudie wäre bei einer
Leitung (drei Systeme) mit Mehrkosten von rund 4 Mio. Euro je Kilometer
Verkabelung zu rechnen, wobei eine anteilige Gleichstromübertragung bereits kostenmindernd
eingerechnet wurde. Für einen Bruchteil dieses Betrages lassen sich mit anderen
Maßnahmen, unter anderem bei Mittelspannungsleitungen, viel weitgehendere
Entlastungen von Landschaftsbild und Natur erreichen.
Eine Vollverkabelung der Stromnetze würde im
ländlichen Raum zu den größten Preisanstiegen führen.
Das persönliche Eigentum ist ein hohes Schutzgut
unserer Verfassung und Wirtschaftsordnung.
Die Errichtung einer Freileitung stellt einen Eingriff
in das Grundeigentum dar, der meist durch Grunddienstbarkeiten zu Lasten des
Grundeigentümers abgesichert wird.
Wir meinen deshalb: Wenn ein Grundeigentümer es will,
muss er bzw. sie selber die Möglichkeit haben, in eine Freileitung zu
investieren und sich anteilig an Investitionen und Gewinnen zu beteiligen.
Niemand soll gezwungen werden, sein Land stattdessen einem Dritten zur
Verfügung zu stellen, der dann selbst mit einer Freileitung auf diesem Land
Gewinne macht.
Jeder Eigentümer soll daher die Möglichkeit erhalten,
sich im Verhältnis der über sein Land geführten Streckenlänge an dem Vorhaben
zu beteiligen. Konkrete Abmachungen hierüber sollen nach Entwurf einer
vorläufigen Trassenempfehlung gemacht werden. Die vorherige Abstimmung eines
Rahmenvertrags mit den Verbänden wird angestrebt.
Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil der
Grundeigentümer die Ablösung der Nutzungsrechte in Geld bevorzugen wird, so
dass auch genügend Anteile für die Beteiligung eines strategischen Partners aus
dem Kreis der Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung stehen werden. Auch eine
Beteiligung von Kraftwerksbetreibern oder von als Abnehmer interessierten
Stadtwerken bzw. Regionalversorgern kommt in Betracht.
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle
- Verpachtung von Leitungskapazitäten unter Marktbedingungen an
Windparkbetreiber, die damit Ihren Strom zu einem Einspeisepunkt nach dem
Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bringen,;
- Betrieb als unabhängiger Übertragungsdienstleister mit mengenabhängigen
Erlösen nach Vorgaben der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur).
Der erste Lösungsansatz bringt grundsätzlich größere
Ertragspotentiale, würde aber zu fortdauernden Benachteiligungen der
Windparkbetreiber führen, da thermische Kraftwerke in Deutschland regelmäßig
nicht für ihren Netzanschluss bezahlen, sondern die Abnehmer die Netzkosten
übernehmen. In anderen Ländern ist es anders.
Nach ersten Gesprächen mit der Bundesnetzagentur
scheint ein Betrieb nach EEG möglich. Nachdem sich sowohl EEG als auch die
Vorgaben der Bundesnetzagentur in der Entwicklung befinden, können derzeit noch
keine zuverlässigen Wirtschaftlichkeitsangaben gemacht werden.
Es wäre möglich, die Beteiligung an der Freileitung
dauerhaft fest an das Grundeigentum zu koppeln. Damit bei Grundstücksverkäufen
nicht ständig auch die Anteile an der Bürgerfreileitung angepasst werden
müssen, sollen die Anteile später jedoch unabhängig von den Grundstücken
verbrieft und übertragen werden können.
Mit den Grundeigentümern, die keine unternehmerische
Beteiligung als Miteigentümer an der Freileitung eingehen möchten, werden
Nutzungsverträge abgeschlossen. Als Gegenleistung gibt es höhere einmalige oder
weniger hohe jährliche Entgeltzahlungen. Angestrebt wird eine einheitliche
Regelung für alle Grundeigentümer, die Einflußfaktoren wie den Wert des
Grundstückes, die Lage von Masten und die Art der Nutzung berücksichtigt. Auch
für die bloße Überspannung mit Leiterseilen wird eine Entschädigung gezahlt.
Bei Windparks kommt heute oft eine Aufteilung von ¼
des Entgelts für die Eigentümer der Maststandorte und ¾ des Entgelts im
Verhältnis der insgesamt benötigten Fläche inkl. Abstandsflächen vor. Im Falle
der Freileitung könnten etwas andere Verhältnisse gewählt werden, weil ja die
benötigte Trasse im Verhältnis zur Zahl der Masten kleiner ist als
üblicherweise die Windparkfläche je Windturbine. Eine angemessene Aufteilung
würden wir gern gemeinsam mit den Verbänden der Grundeigentümer erarbeiten.
Die Gaspreise sind an die Ölpreise gekoppelt, und
Gaskraftwerke bestimmen zu Spitzenzeiten die Strommärkte und damit die
Strompreise. Auch für die Förderung und den Transport von Kohle wird eine Menge
Öl benötigt. Die steigenden Ölpreise führen also auch zu steigenden
Strompreisen, obwohl nur wenig Öl direkt verstromt wird.
In Europa werden die Preise an den Strommärkten
zusätzlich durch die Einführung der Direktive zur Entschwefelung von Großfeuerungsanlagen
ab 2008 und durch das Lizenzsystem für CO2-Emissionen in den nächsen
Jahren zunehmen. In Deutschland sind die Kraftwerke zwar schon entschwefelt,
wir sind aber an die europäische Marktentwicklung angebunden. In nächsten
Jahrzehnt erreichen viele ältere Kraftwerke das Ende ihrer Nutzungsdauer. Wenn
kein Ersatz geschaffen wird, verknappt sich das Angebot, was ebenfalls zu
höheren Preisen führt.
Schon heute zeigt sich ein preisdämpfender Einfluß
der Windenergie mit niedrigeren Preisen zu Zeiten mit hoher Windstromerzeugung.
Offshore weht der Wind gleichmäßiger, der preisdämpfende Einfluss tritt daher
häufiger und regelmäßiger ein. Dies kann aber die Verteuerungen durch andere
Einflussfaktoren allenfalls dämpfen.
Würde zusätzlich ein umfangreiches Programm der
Verkabelung aufgelegt werden, würde die Belastung für unsere Wirtschaft noch
zunehmen. Dem höheren Ölpreis sind aber alle Wettbewerber ausgesetzt, weswegen
ja international Alternativen wie die Windenergie ausgebaut werden.
Sonderlasten für die Verkabelung würden dagegen ausschließlich deutsche
Unternehmen belasten und die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gefährden.
Die Unterlagen für den Skoping-Termin (Stand Februar 2004, ohne Karten)
können direkt bei der Windland bestellt werden, ebenso eine Studie zu den
Kosten einer Verkabelung der Windland-Leitung und ein Memo zu einer Studie zur
Verkabelung einer von Eon geplanten Leitung.
Einige externe Links zum Thema Freileitungen
http://de.freeglossary.com/Freileitungsmast Übersicht über Bauweisen
http://www.electricworld.de/trafo.htm allgemeinverständliche Darstellung zur Verwendung
von Hochspannung
http://energy.tycoelectronics.com/countries/germany/0892DE.pdf Infos zu Isolatoren
http://www.bfs.de/elektro/nff/grundlagen.html Bundesamt für Strahlenschutz zur gesundheitlichen Wirkung
elektromagnetischer Felder (diese und die folgenden Studien behandeln auch
Mobilfunk-Felder)
http://info.imsd.uni-mainz.de/presse2001.html Epidemiologische Studie zur Assoziation von Leukämieerkrankungen
bei Kindern und häuslicher Magnetfeldexposition („Michaelis-Studie“)
http://www.hpa.org.uk/radiation/publications/documents_of_nrpb/abstracts/absd15-1.htm mit Kurzfassung und Link zur Studie über
Staubaufladung (Englisch)
http://www.bbemg.ulg.ac.be/UK/4Activities/toberead.html mit zahlreichen Links zu weiteren Studien über die
Wirkung elektromagnetischer Felder (meist Englisch)
http://www.energie-fakten.de/html/stromleitungen.html zur Frage der Verkabelung
http://www.naturschutzrecht.net/Online-Zeitschrift/NRPO-200201/NRPO_Vogelschutz.htm zum Vogelschutz in rechtlicher Hinsicht
http://www.weissstorchschutz.de mit Angaben zur Gefährdung durch
Mittelspannungsleitungen
http://www.deutsche-energie-agentur.de/page/fileadmin/DeNA/dokumente/PMs/PSG7_Zusammenfassung__Fassung_2005-2-23__dena.pdf Zusammenfassung DENA-Netzstudie (500 kB)
http://www.offshore-wind.de/media/article004593/dena-Netzstudie,%20Haupttext,%20r.pdf Langfassung DENA-Netzstudie (ca. 6.000 kB)
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Verfasser:
Joachim Falkenhagen
Stand Mai 2006