FAQ - Häufig gestellte Fragen zur geplanten Meerwind-Bürgerfreileitung

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Auf dieser Webseite werden einige Fragen zu der von Windland geplanten Hochspannungs-Freileitung in Niedersachsen beantwortet

FAQ zu möglichen Auswirkungen von Freileitungen auf die Umwelt durch elektrische und magnetische Felder http://www.meerwind.de/FAQ-Umwelt.htm

 

Trassenverlauf

 

Von Windland wird eine frühzeitige Einbindung der lokal Betroffenen (Gemeinden, Landkreise, Grundeigentümer) und eine Information über wesentliche Ergebnisse der UVS und des Trassenvergleichs angestrebt. Für Gemeinde und Grundeigentümer hat die geplante Freileitung ja auch Auswirkungen auf ihre sonstigen Planungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Ungewissheiten über den Trassenverlauf in einem breiten Untersuchungsraum, in dem alternative Trassen in Betracht kommen, verstärken diese. Gerade wenn das eigentliche Raumordnungsverfahren nicht sofort eingeleitet wird, besteht dort ein berechtigtes Interesse, zu wissen, welcher Trassenverlauf der Leitung (voraussichtlich) vorgeschlagen wird.

Windland hat im Mai 2005 dem Ministerium für den ländlichen Raum eine Vorab-Information der lokal Betroffenen über die in Betracht gezogenen Trassen vorgeschlagen. Dies würde idealerweise von Seiten der Raumordnungsbehörde erfolgen. Alternativ wurde auch eine Information direkt durch Windland angeregt. Wir wollten eine vorgezogene Information und Einbindung im Einvernehmen mit der Raumordnungsbehörde vornehmen und hatten daher angefragt, ob die Behörde ein solches Vorgehen gutheißen würde und ob sich ggf. unerwünschte Wechselwirkungen mit dem Genehmigungsverfahren ergeben könnten.

Derzeitige Position der Landesplanung ist das Ruhen des Verfahrens, bis eine Novellierung des Landesraumordnungsprogramms durchgeführt wurde.

 

Was genau ist nun von Windland geplant ?

Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren beziehen sich auf eine Leitung von der Küstenregion bis durch den Landkreis Osnabrück (Grenze NRW). Die Masten sollen im Regelfall zwei Quertraversen erhalten, an denen die Leiterseile aufgehängt werden, darüber zwei Erdseile. Die Leiterseile werden meist in Bündeln aus vier Drahtseilen je Phase aufgehängt.

Die optimale Trassenwahl und die von der Leitung berührten Umweltbelange sind weitgehend unabhängig von der technischen Ausführung der Leitung. Über technische Fragen, kann im Raumordnungsverfahren, muß spätestens detailliert im Planfeststellungsverfahren entschieden werden. Derzeit besteht folgende Vorstellung: Zuerst in Betrieb gehen sollen zwei Drehstromsysteme mit 380/400 kV Nennspannung (beide Werte bezeichnen im Prinzip dieselbe Spannungsebene, in der Schwankungen vorkommen. Die Spitzenspannung zwischen zwei Leitern geht noch darüber hinaus, die Spannung vom Leiter zur Erde ist geringer). Hierfür werden sechs Leiterbündel benötigt.

In einer zweiten Phase soll an denselben Masten zusätzlich ein Gleichstromsystem mit +/- 500 kV in Betrieb genommen werden. Hierfür werden lediglich zwei weitere Leiterbündel benötigt. Der Gleichstrom soll offshore mit Thyristoren erzeugt werden, wobei die Netzstützung durch das zuvor errichtete Drehstromsystem genutzt wird. Die Gleichstromleitung wird voraussichtlich in NRW in das Rhein-Ruhrgebiet weitergeführt werden.

Die Masten haben in der Regel eine Gesamthöhe von etwa 50-60 Metern bei etwa 34 Meter Trassenbreite (Abstand der äußeren Leiter). Die Höhe ist damit etwa halb so groß wie bei modernen Windkraftanlagen und etwa doppelt so groß wie bei 110 kV-Freileitungen. Je nach Trassenverlauf werden 2 bis 3 Masten je Kilometer benötigt. In Bereichen mit sehr schmaler Trasse werden evtl. drei Traversenebenen erforderlich und die Leitung dadurch höher. Bei Notwendigkeit könnte die Leitung auch wesentlich niedriger gebaut werden; dann werden aber zusätzliche Masten benötigt, um den Durchhang zu begrenzen, und die Nutzung der Trasse ist eingeschränkt. Dies ist daher zu vermeiden. Bei der Querung bestehender Leitungen sind ebenfalls Sonderlösungen erforderlich.

 

Welche Trassenführung wird von Windland untersucht ?

Untersucht wird ein ungefähr y-förmiges Untersuchungsgebiet zwischen der ostfriesischen Küste und dem Landkreis Osnabrück, das sich im ostfriesischen Küstenraum in einen westlichen und einen östlichen Trassenraum aufspaltet.

Die westliche Variante beginnt im Gemeindegebiet Dornum und verläuft über Westerholt/Schweindorf, Neuschoo, Langefeld, Markardsmoor nach Wiesmoor, dann entlang der bestehenden Freileitungen nach Conneforde. Die östliche Variante beginnt bei Wilhelmshaven und mündet bei Conneforde in die westliche Variante ein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird es bevorzugt, auf der östlichen Trasse keinen zusätzlichen Neubau, sondern einen Ersatz der bestehenden Freileitung durch eine 380 kV-Leitung vorzunehmen.

Von Conneforde aus führt die Leitung entlang einer bestehenden Freileitung westlich von Oldenburg weiter nach Cloppenburg. Im Oldenburger Münsterland und Artland wurde ein relativ breiter Untersuchungsraum festgesetzt, und den beste Linienführung für die eine geplante Neubauleitung  zu ermitteln. Dieser beginnt östlich von Cloppenburg, verläuft dann zwischen Quackenbrück und Dinklage, teilt sich in Zweige beidseitig von Bersenbrück und führt weiter westlich von Alfhausen.

Westlich von Bramsche trifft die Leitung bei Neuenkirchen auf das bestehende Höchstspannungs-Freileitungsnetz der RWE. Außer einer unmittelbaren Einspeisung kommt dort eine Weiterführung nach Südwesten entlang einer in NRW landesplanerisch vorbereiteten Trasse in Betracht, es bestehen auch weitere Möglichkeiten.

Die neue Leitung kann ebenfalls die Aufgaben für die Versorgung der Region Cloppenburg übernehmen, die derzeit noch eine 220 kV- Leitung zwischen Conneforde und Cloppenburg wahrnimmt. Die Möglichkeit hierzu hängt von der Bauweise der neuen Leitung ab. Für eine Zeitlang könnte aber noch die bestehende Leitung neben der neuen die Versorgungsaufgaben übernehmen, die Kosten für einen Ersatz dieser schon älteren Leitung können dann eingespart werden. Die EWE als Stromversorger in Cloppenburg hätte dann die Auswahl zwischen zwei Netzbetreibern, insbesondere einen Zugang zum RWE-Netz auf kürzester Strecke.

 

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab ?

Das „formelle“ Verfahren beginnt mit der Erstellung einer sogenannten „Skoping-Unterlage“ durch den Vorhabenträger. Diese wurde im Januar 2004 fertiggestellt und den Trägern öffentlicher Belange zur Durchsicht und Komentierung vorgestellt. Zuvor hatte Windland bereits im Jahr 2003 vorläufige Überlegungen zum Trassenverlauf erarbeitet und hat die jeweiligen Gemeinden und Landkreise im Bereich der Neutrassierungen hierüber und über die Planungsabsichten informiert sowie um Stellungnahmen gebeten. Hier gab es erste positive Reaktionen zu dieser Wirtschaftansiedlung und Großinvestition.

Mit den Skoping-Unterlagen wurden noch einmal die großräumigen Grundlagen der Planung untersucht, wofür ein rund 80 km breiter Raum ab der niederländische Grenze bis zu einer Linie südlich der Jade untersucht wurde. In diesem Bereich wurde ein Raum identifiziert, in dem die Leitung als Parallelführung bzw. Lückenschluß bestehender Leitungen geführt werden kann. Im Bereich des Lückenschlusses wurde ein teilweise über 5 km breiter Raum vorgeschlagen, in dem eine optimale Trasse festgesetzt werden soll. Es wurde ein Vorschlag für das weitere Vorgehen gemacht.
Am 23.2.2004 fand eine Antragskonferenz mit über 75 Teilnehmern aus Behörden und Verbänden statt, bei der diese Vorschläge diskutiert wurden.

Daraufhin hat die (damalige) Bezirksregierung Weser-Ems einen Untersuchungsrahmen für die UVS und die Raumordnungsunterlagen erarbeitet, der der Landesregierung zur Prüfung vorgelegt wurde. Mit diesem vorläufigen Untersuchungsrahmen wurde weitgehend den Vorschlägen von Windland gefolgt, insbesondere auch die bis dahin erfolgte Korridoreinengung bestätigt. Es wurden aber im Bereich Avifauna auch eine größere Zahl von Untersuchungen angegeben, als von der Antragstellerin Windland vorgeschlagen worden waren. Diese Untersuchungen wurden durchgeführt und brachten überwiegend eine Bestätigung der Ersteinschätzung, aber auch wertvolle kleinräumige Detailkenntnisse, wie etwa über die Nutzung des Raumes durch die Vogelwelt.

Strenggenommen bezeichnet man aber die eigentliche Prüfung und Bewertung dieser Vorarbeiten durch die Raumordnungsbehörde als Raumordnungsverfahren. Schwerpunkte der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren sind der Bedarfsnachweis und die Alternativenprüfung und im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie eine Beschreibung der Einwirkungen auf die Avifauna und auf das Landschaftsbild. Dies sind auch wesentliche Gesichtspunkte bei der Trassierung, mit der die nachteiligen Eingriffe möglichst gering gehalten werden sollen.

Ursprünglich war geplant, dass diese Raumordnungsunterlagen in 2005 zur Diskussion gestellt und öffentlich ausgelegt werden. Dies verzögert sich nun, weil die Landesplanungsbehörde zunächst eine Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) erarbeiten möchte, in der der Bedarf an Freileitungen bis zum Jahr 2015 festgeschrieben werden soll. In diese Fortschreibung sind bislang noch keine detaillierten Erkenntnisse aus den in 2004 begonnenen Windland-Untersuchungen eingeflossen, obwohl Windland dies angeboten hatte. Die Windland-Trasse scheint nun eher dem Bedarf „ab 2016“ zugeordnet zu werden, würde insofern über die Fortschreibung des LROP hinausreichen. Dies beeinflußt die Zeitplanung, ändert aber grundsätzlich nichts an den Verfahrensabläufen:

Die Raumordnungsunterlagen werden ebenfalls den Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Verbände) zugestellt, außerdem öffentlich ausgelegt. Erneut werden Stellungnahmen angehört und ausgewertet, um ggf. zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Auf dieser Grundlage soll sodann die Raumordnungsbehörde binnen sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen eine landesplanerische Festsetzung vornehmen, mit der das Raumordnungsverfahren abgeschlossen wird (§22 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung). Die landesplanerische Festsetzung kann eine Bestätigung der Planungen beinhalten, eine Zurückweisung oder auch auf eine Modifizierung der Planung des Antragsellers hinauslaufen. In der Praxis wird diese Frist aber nicht immer eingehalten, bzw. es werden noch nachträglich Unterlagen einbezogen.

Mit der landesplanerischen Feststellung wird die Trasse innerhalb des untersuchten Korridors bereits viel genauer festgelegt, es erfolgt aber noch keine punktgenaue Darstellung. Dies erfolgt vielmehr in der nächsten Planungsstufe, dem Planfeststellungsverfahren. Diese Zweiteilung ähnelt dem Unterschied zwischen einer Bauvoranfrage, in der über die grundsätzliche Kubatur und Lage eines Gebäudes entschieden wird, und einem vollständigen Bauantrag, für den eine genaue Genehmigungsplanung vorzulegen ist.

Der Ablauf des Planfestellungsverfahrens entspricht im wesentlichen dem Raumordnungsverfahren, nur dass es sich jetzt auf den konkreten Leitungsverlauf bezieht, bei der Beschreibung der Umweltverträglichkeit auf die vorliegenden Untersuchungen zurückgegriffen werden kann und im Rahmen des LBP (landschaftspflegerischer Begleitplan) auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Angabe konkreter Maßnahmeflächen beschrieben werden. Mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen die nachteiligen Wirkungen auf Natur und Landschaftsbild durch vorteilhaft wirkende andere Maßnahmen ausgelichen werden. Teilweise können damit schon länger geplante und örtlich erwünschte Maßnahmen endlich finanziert und realisiert werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begünstigen aber häufig andere Menschen als die unmitelbaren Nachbarn der Trasse.

Zur Realisierung der Leitung ist weiterhin die Zustimmung der Eigentümer erforderlich. Die Zustimmung wird meist an Hand von Musterverträgen erteilt, in denen auch die Entschädigung für die Grudstücksnutzung geregelt wird. Es hat Vorteile, diese Zustimmung zeitlich zwischen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren einzuholen, weil das Raumordnungsergebnis noch gewisse Anpassungen des Trassenverlaufs ermöglicht.

 

Wann soll die Leitung errichtet werden ?

Bei günstigem Planungsverlauf wird eine Errichtung in 2011 angestrebt. Dies wäre möglich, wenn das Raumordnungsverfahren (Vorverfahren) im 1. Halbjahr 2006 abgeschlossen wird, das eigentliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) zügig folgt, das Einvernehmen mit den Grundeigentümern hergestellt wird und die Finanzierung durch baureife Offshore-Windparks gesichert ist.

Insgesamt reicht der Planungshorizont für den offshore-bedingten Netzausbau bis 2020.

 

Wer steht hinter Windland ?

Die Windland Energieerzeugungs GmbH wurde 1990 zum Zwecke der Planung und Realisierung von onshore-Windparks gegründet und bereitet seit 2000 die Realisierung eines offshore-Windparks vor.

Eigentümer und stille Gesellschafter sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Teil einer schon lange im Freileitungs- und Seekabelgeschäft tätigen Industriellenfamilie angehören. Abgesehen von prozentual geringfügigen Beteiligungen der Gesellschafter gibt es keine Verflechtungen mit Konzernen der Energiewirtschaft.

 

Warum braucht man neue Leitungen?

Die ersten Windparks an Land wurden an bestehende Mittelspannungsnetze angeschlossen, Einzelanlagen sogar niederspannungsseitig, und versorgten somit unmittelbar die Region. Dadurch wird die Belastung der Freileitungen sogar reduziert. Bei größeren Windparks mit Megawattanlagen werden meist eigene Mittelspannungsleitungen bis zu einem Umspannwerk gelegt. Bei kräftigem Wind dreht sich der Leistungsfluss des Transformators im Umspannwerk um: Der Strom fließt dann in einer Region mit Windparks nicht mehr von thermischen Kraftwerken über die Hochspannungsleitungen zur Mittelspannung und den Verbrauchern, sondern umgekehrt von Windparks über die Mittelspannungsebene zu den Hochspannungsleitungen und dort zu anderen Verbrauchern in anderen Regionen. Die Verteil-Netze für Strom waren ursprünglich für die Leistung ausgelegt, die die Verbraucher in der jeweiligen Region verbraucht haben. Die gleiche Leistung kann auch in entgegengesetzter Richtung übertragen werden. Zusätzlich kann noch der regionale Bedarf aus Windkraft gedeckt werden, ohne dass ein Netzausbau erforderlich wird.

Hier und da sind sicherlich noch Leistungssteigerungen an bestehenden Leitungen möglich, zumal die verwendete Norm die Kühlung der Leitungen durch den Wind unzureichend berücksichtigt. Insgesamt kommen diese Möglichkeiten jedoch an ihr Ende.

Im Nordwesten Deutschlands wurden bis 2004 rund 4500 MW Windenergieleistung installiert. In der Nordsee soll „hinter dem Horizont“ die fünffache Leistung entstehen, die eine mehr als siebenfache Energiegewinnung ermöglicht. Zum Vergleich: Im Kernkraftwerk Brokdorf werden 1300 MW Elektrizität erzeugt und über 2000 MW ungenutzte Abwärme in die Elbe geleitet.

In der Vergangenheit wurden bei jedem größeren Kraftwerksbau Freileitungen in die Ballungsgebiete gebaut. Diese wurden allerdings bei den Kernkraftwerken kaum beachtet. Die Dimensionen der Offshore-Leistung kann man nicht mehr dezentral in die vorhandenen Netze im Küstenraum einspeisen. Daher wird ein Netzausbau erforderlich. Für große Windparks in Ländern wie Spanien und USA wurden schon in der Vergangenheit eigene Freileitung gebaut.

 

Warum Offshore-Windparks ?

Wir benötigen Energie für unseren technisch geprägten Lebensstandard - auch wenn wir den Energieverbrauch senken und auch bestimmte Aspekte unseres Lebensstandards leicht einschränken können und müssen.

Am wichtigsten ist es, die Klimaveränderung abzumildern und schließlich zu stoppen: In der Natur kommt es wahrscheinlich zu einem schlimmen Artensterben. Für die Menschen können Hungerkatastrophen und Millionen Klima-Flüchtlinge in Deutschland bevorstehen. Oder eine Flucht aus Deutschland heraus, falls der Golfstrom Europa nicht mehr wärmt, wie wir es gewohnt sind. Dazu kommen Schadenersatzforderungen der betroffenen Länder, denn der größte Teil der Kohlendioxid-Emissionen die wir abgeben, landet schließlich außerhalb Deutschlands.

Unser gewohnter Verbrauch von Erdgas und Ölprodukten für Heizung und Verkehr wird sich aber schon deshalb ändern, weil die Vorräte in West- und Mitteleuropa überwiegend verbraucht sind. Weltweit sind die Erdölvorkommen etwa zur Hälfte verbraucht. Und von der anderen Hälfte werden China und Indien einen größeren Anteil aufkaufen.

Daher wird eine neue Energieversorgung benötigt, um unseren Lebensstandard angemessen aufrecht zu halten. Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird ja gerade gemacht, damit sich nicht mehr ändert, als notwendig!

 

Sollte man vorrangig dezentral erzeugte Energien nutzen ?

Ja, im Rahmen der Möglichkeiten. In Ballungsräumen sind diese aber begrenzt.

Dezentrale Energieerzeugung funktioniert dort, wo die Menschen auch dezentral wohnen: Dort kann die in der Region vorhandene Windenergie, Biomasse und Wasserkraft zur dezentralen Versorgung genutzt werden. Wo aber die Menschen zusammengeballt in Großstädten wohnen, stehen nicht genügend natürliche Energien vor Ort zur Verfügung. Dann bestehen prinzipiell die Möglichkeiten
a) die Wohn- und Arbeitsstätten der Menschen mehr im Raum zu verteilen
b) die Energie dezentral, verteilt zu erzeugen, und dann zu sammeln und in die Zentren zu transportieren
c) die Energie vergleichsweise zentral zu erzeugen und in die Zentren zu erzeugen.

Viele Menschen wollen aber in Großstädten leben. Ihre Versorgung über einen in der Fläche verteilten Ausbau der Windenergie- und Biomasse an Lande würde zu einer dezentralen Erzeugung für einen Verbrauch in den Zentren (Version b) führen. Dies kann man aber nicht als dezentrales Energiesystem im Wortsinne bezeichnen. Prinzipiell entsteht dadurch auch ein größerer Bedarf an Leitungen, nämlich für die windparkinterne Verkabelung (typisch 20 bzw. 30 kV), für das Einsammeln der Leistung in der Region (typisch 110 kV-Freileitungen), für den Transport in die Zentren (typisch 380 kV-Freileitungen bei größeren Entfernungen) und schließlich für die Verteilung der Energie in der Großstadt (meist mit Kabeln). Die Zahl der Leitungen für das Einsammeln einer bestimmten Leistung mit 110 kV-Leitungen ist wesentlich größer als die Zahl der 380 kV-Leitungen für den Weitertransport, weil eine 380 kV-Leitung wesentlich mehr Leistung übertragen kann.

Bei einer vergleichsweise zentralisierten Gewinnung erneuerbarer Energien, wie in Offshore-Windparks, haben die Windparks wesentlich größere Abmessungen, so dass das Einsammeln der Energie aus mehreren Windparks in einer Region praktisch entfällt. Für Offshore-Windparks werden keine 110 kV-Freileitungen geplant.

Die Kapazität einer neuen Freileitung muß sich grundsätzlich an der maximalen Erzeugung des daran angeschlossenen Kraftwerks orientieren. Offshore-Windparks erzeugen aber, bezogen auf die installierte Leistung, im Laufe eines Jahres etwa doppelt so viel elektrische Energie wie Windparks im Binnenland. Damit werden, bezogen auf dieselbe Leistung, für offshore-Windparks nur halb so viele Leitungen für den Transport benötigt, wie für Onshore-Windparks gleicher Leistung. 110 kV-Freileitungen für das Einsammeln in der Region werden gar nicht benötigt, ein zweiter Vorteil der Offshore-Parks. Die bestehenden Onshore-Windparks hatten aber den Vorzug, weitgehend die bisher vorhandenen Leitungen nutzen zu können. Bei Erzeugung mit Offshore-Windparks könnte man über diese Leitungen wesentlich mehr umgewandelte Windenergie transporten als bei Erzeugung mit Windparks an Land. Nachdem der deutsche Energiebedarf aber so groß ist, dass die Offshore-Parks zusätzlich zu der bestehenden Onshore-Leistung (und weiteren Kraftwerken) benötigt werden, ist nun ein gewisser Ausbau der Transportleitungen zeitgleich mit dem kommenden Ausbau der Offshore-Parks erforderlich.

Bislang wird die Entlastung der Netze durch dezentrale Einspeisung ebenso wie die bessere Ausnutzung der Netze mit mehr Vollaststunden durch Offshore-Windparks durch die Einspeisepreise des EEG nicht ausreichend gewürdigt, auch nicht ein bedarfsgerechtes Erzeugungsprofil in regelbaren Biomasseanlagen.

Heute kommt ein großer Teil unserer Energie aus Sibirien (über 3000 km in der Erdgas-Pipeline) bzw. dem Persischen Golf (über 20.000 km Tankerroute).

Von einem Windpark auf der Höhe von Helgoland nach Köln oder Stuttgart sind es mit 400 km bzw. 600 km wesentlich weniger. Das sind ähnliche Entfernungen wie beim Transport von Braunkohlestrom aus der Lausitz in diese Regionen.

 

Andere Offshore-Planer schließen ihre Windpark-Pilotphasen mit Kabeln an, und Windland ?

Auch die Pilotphase des von Windland geplanten Meerwind-Parks soll mit Kabeln an das bestehende Freileitungsnetz angeschlossen werden. Ein Vollausbau bestehender Freileitungen (z.B. im Emsland) und die Neubautrasse Ganderkesee verbessert für alle Pilotphasen die Einspeisemöglichkeiten. Somit hängen auch die Pilotphasen von Firmen wie Prokon-Nord, Energiekontor und Plambeck/E2 vom Neubau dieser Freileitung ab. Fast immer wird die größte Strecke des Wegs von großen Kraftwerken zu den Verbrauchern mit Freileitungen zurückgelegt, ausgenommen industrieeigene Kraftwerke und innerstädtische, Kraft-Wärme-gekoppelte Blöcke.

Die Meerwind-Freileitung soll vor allem den Strom aus den Ausbauphasen der Windparks aufnehmen, bei Erfordernis auch von Windpark-Pilotphasen in der „zweiten Reihe“, die erst später ans Netz gehen. Auch hierfür ist generell eine Weiterleitung im Netz mit Freileitungen vorgesehen. Der größte Unterschied liegt in der Frage, wer die Leitungen plant und errichten möchte.

 

Welche Lösungen sind für die Stromübertragung auf See in der Diskussion ?

In der Diskussion sind insbesondere

- Drehstromtransport mit 145 kV- bis 220 kV Kabeln, eine technisch zuverlässige Lösung bei mäßiger Küstenentfernung. Der Querschnitt aller Offshore-Kabel würde insgesamt etwa dem der existierenden Gaspipelines entsprechen, sie können aber wegen der Wärmeabgabe nicht so dicht gebündelt verlegt werden. Drehstrom (= 3-Phasen-Wechselstrom) kann leicht auf andere Spannungen transformiert werden, und ist deshalb die bevorzugte Stromart, und versorgt auch unsere Haushalte mit 220 kV Wechselstrom.

- Gleichstromerzeugung bis 500 kV mit Tyristoren, eine ebenfalls bewährte Lösung, die eine sehr hohe Übertragungsleistung je Kabel ermöglicht, aber teure Umformerstationen erfordert, am besten im Verbund mit einer zuerst hergestellten Drehstromanbindung funktioniert und sich vor allem bei sehr langen Übertragungsstrecken anbietet. Im Haushalt wird Gleichstrom niedrigerer Spannung häufig für elektronische Geräte verwendet (z.B. Ladegeräte oder Computer), auch in Autos und manchen Bahnen wird Gleichstrom verwendet.

- Gleichstromerzeugung mit IGBT/VSC, eine neue technische Lösung, deren Leistung zwischen Drehstromkabeln und Thyristor-Gleichstrom liegt.

- Gasisolierte Leiter, die eine hohe Leistung aufnehmen können, aber das sehr starke und langlebige Treibhausgas SF6 enthalten. Mit ihrem großen Querschnitt sind sie wesentlich aufwendiger zu verlegen sind als Seekabel, die z.B. für die Querung des Wattenmeers in einem Stück in der Fabrik hergestellt und vor Ort zügig ausgerollt und verlegt werden können.

Ebenfalls in der Diskussion ist eine Gleichstromumwandlung erst am Festland, womit aber entweder die Vorteile des Gleichstroms für den seeseitigen Transport nicht genutzt werden könnten, oder eine doppelte Umwandlung erforderlich wird.

Ein Energietransport mit Supraleitern bzw. nach Wasserstofferzeugung steht technisch am Anfang der Entwicklung und wäre mit erheblichen Mehrkosten und Umwandlungsverlusten verbunden.

 

Kann man in Zeiten mit wenig Verbrauch (z.B. nachts, im Sommer, am Wochenende) und viel Wind die Windparks etwas herunterregeln, um weniger Leitungen zu benötigen ?

Ja, und das wird auch bereits so praktiziert (Erzeugungsmanagement). In der Tat lohnt es sich ein Netzausbau nicht, soweit nur für wenige Stunden im Jahr Netzengpässe entstehen, weil im Küstenraum der Verbrauch zu niedrig ist. Moderne Windparks können sogar besonders gut geregelt werden, viel schneller als andere Kraftwerke.

Wenn aber zu oft Windräder stillstehen müssen, weil Leitungen fehlen bzw. überlastet sind, während anderswo Kraftwerke die Luft verschmutzen, ist dies schmerzhaft. Ohne Netzausbau an Land könnte rechnerisch über die Hälfte der möglichen Stromerzeugung der Offshore-Windpark-Ausbaustufen verloren gehen - eine Finanzierbarkeit wäre dann aber nicht gegeben.

 

Gibt es ein Gesamtkonzept für den Netzausbau und Netzumbau?

Neue Leitungen sollen nicht unkoordiniert gebaut werden, nur weil irgendwo ein dringender Bedarf gedeckt werden soll. Dies meisten Leitungen übernehmen mehrere Aufgaben und unterstützen sich gegenseitig im Netzverbund.

Unter finanzieller Beteiligung Windlands und mehrerer weiterer Interessenten hat die Deutsche Energieagentur eine Studie „Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020“ in Auftrag gegeben. Diese wurde von einem Konsortium aus E.on Netz, RWE Net, Vattenfall, DEWI und EWI bearbeitet. Unter dem Suchbegriff „DENA-Studie“ sind weitere Informationen zu finden. Wir sehen unsere Planungen durch diese Studie weitgehend bestätigt. Sie fügt sich in ein breiteres Bild ein, in dem auch umstrittene Neubauleitungen geprüft werden, die den Export von Braunkohlestrom von Ost-nach Westdeutschland unterstützen.

Diese Studie stellt vor allem die für den weiträumigen Stromtransport erforderlichen Verbindungen und deren Endpunkte dar. Dabei wurde vom Ort der Stromerzeugung und der Verteilung der Stromverbraucher ausgegangen.

Die umgekehrte Herangehensweise hatte eine großräumige Raumwiderstandsanalyse, mit der im Auftrag von Windland für den Großteil des Raums Weser-Ems konfliktarme Räume und geeignete Trassierungsmöglichkeiten identifiziert worden sind. Diese Studie wurde den zuständigen Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung gestellt und auf dem Skoping-Termin im Februar 2004 zur Diskussion gestellt. Hieraus ergab sich ein Untersuchungsraum von dem Küstenraum aus über Conneforde und Cloppenburg in den Raum Osnabrück, für den sowohl in der DENA-Studie ein Bedarf ab 2016 dargestellt wird, wie auch mit unseren Untersuchungen die Umweltverträglichkeit bestätigt wurde. Die dort identifizierten Teilräume wurden nun weiter untersucht, es wurden mehrere kleinräumig günstige Trassenführungen entworfen.

Auch für die seeseitige Anbindung wurden verschiedene „Gesamtkonzepte“ entwickelt, z.B. von der niedersächsischen Energieagentur und von Schreiber et.al.

Erst die Verbindung der großräumigen Betrachtung der Bedarfsseite (z.B. DENA-Studie) einerseits mit kleinräumigen Möglichkeiten der umweltverträglichen Trassenführung andererseits (z.B. Windland-Planung) ermöglicht eine ausgewogene Konzepterstellung. Damit nicht eine Gesichtspunkt den anderen überwiegt (z.B. Planung nach Bedarf mit nicht umweltverträglicher Trassenführung), sind beide Planungsaspekte miteinander abzustimmen und zu verzahnen. 

 

Wie viele Freileitungen werden bis 2020 insgesamt wegen Offshore-Windparks durch Ostfriesland gebaut ?

Wir denken, zwei.

Die mitunter genannte Zahl von sieben Leitungen bezieht sich einschließlich bereits bestehender Leitungen auf die Netzanbindung sämtlicher Offshore-Windparks in der Nordsee, die mit ihren Ausbaustufen bis zum Jahr 2020 gebaut werden sollen, in der Summe der Küstenländer. Sie ergibt sich bei einer Auslastung je Leitung von 3.000 MW (Megawatt) und rund 20.000 MW Windparkleistung.

Die ersten Offshore-Windparks bis etwa 2010 werden an bestehende Freileitungen angeschlossen, etwa in Schleswig-Holstein im Bereich Brunsbüttel/Brokdorf, in Niedersachsen bei Wilhelmshaven und Leer.

Für den Stromtransport nach Süden gibt es in Niedersachsen derzeit drei leistungsfähige Nord-Süd-Leitungen, nämlich
- vom Kernkraftwerk Unterweser über die Kraftwerke Emsland Richtung Ruhrgebiet,
- von Brunsbüttel/Brokdorf/Stade östlich von Bremen nach Bielefeld (Weiterführung nach Gütersloh-Dortmund in Bau) und
- von der dänischen Grenze über Hamburg-Nord, Lüneburg, Hannover-Süd, Kassel zum Rhein-Main-Gebiet.
Dazu kommen weitere Vernetzungen in Ost-Westrichtung und Freileitungen niedrigerer Spannungsebene, die der Verteilung dienen und den überregionalen Stromtransport in weiteren Richtungen ergänzen.

Würde man alle anderen Kraftwerke in Niedersachsen und Schleswig-Holstein n Starkwindphasen zeitweilig außer Betrieb nehmen, könnten die Küstenländer bei entsprechendem Wind rechnerisch vollständig mit den geplanten Offshore-Windparks versorgt werden. Drei Leitungen auf den bestehenden Trassen wären dann vermutlich ausreichend, um die über den Eigenbedarf hinausgehende Offshore-Erzeugung in die südlichen Bundesländer zu transportieren.

Um zusätzlich bestehende Kraftwerksstandorte wirtschaftlich zu betreiben und über Reserven und Ausgleichsmöglichkeiten zu verfügen, sollten unseres Erachtens in den nächsten 15 Jahren im niedersächsischen Tiefland vier leistungsstarke Leitungen gebaut werden, überwiegend als Verstärkungsleitungen neben bestehenden Leitungen:

- die von Windland geplante Leitung einschließlich des Lückenschlusses südlich Cloppenburgs
- eine von E.on geplante Leitung von Bremen/Ganderkesee nach Diepholz/St. Hülfe
- eine Leitung von Büsum aus, dann durch Niedersachsen Richtung Süddeutschland,
- eine weitere Leitung zum Ruhrgebiet, etwa parallel der Ems.

Für die beiden letztgenannten Leitungen gibt es unseres Wissens Ende 2004 noch keine konkreten Planungsschritte eines Investors.

Die Leitung südlich Ganderkesees ist eine Neutrassierung und sollte nur im Falle des Nachweis einer umweltverträglichen Trasse in dem durch einen großen Naturpark mit Landschaftsschutzgebieten geprägten Raum gebaut werden.

Besteht die Gefahr, dass zu viele Planungen gleichzeitig begonnen werden ?

Ende 2004 gab es nach unserer Kenntnis nur zwei Planungen für (überwiegend) Offshore-motivierte Freileitungs-Neubauten, nämlich Ganderkesee - Diepholz (Eon) und Dornum/Wilhelmshaven - Neuenkirchen (Windland). Dringend erforderlich ist eine neue Elbequerung und mittelfristig eine Leitung von Brunsbüttel durch das östliche Niedersachsen nach Süden. Hier bestehen also noch weitere Markteintrittsmöglichkeiten für interessierte Planer und Leitungsbetreiber. Irgendwann wird natürlich eine Bedarfsdeckung eintreten; Doppelplanungen sind dann durch die üblichen landesplanerischen Instrumente zu vermeiden.

 

Warum plant und baut nicht E.On diese Leitungen ?

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 1.4.2000 ist der „Netzbetreiber auf Verlangen des Einspeisewilligen zum unverzüglichen Ausbau“ der Netzes verpflichtet, sofern dies für die Abnahme von EEG-Strom erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Ausbau muß erfolgen, „wenn der Anlagenbetreiber eine Genehmigung, eine Teilgenehmigung oder einen Vorbescheid“ (z.B. für den Offshore-Windpark) vorlegt. Um diesen Netzausbau pünktlich vornehmen zu können, müssen dann bereits die Genehmigung und alle zivilrechtlichen Vorausetzungen vorliegen. Der Netzbetreiber müßte also rechtzeitig vorher mit den Leitungsplanungen beginnen, um dem Wortlaut des Gesetzes Genüge zu tun. Im Jahre 2000 wurden viele Genehmigungsverfahren für offshore-Windparks eingeleitet, die erwarteten Einspeiseleistungen sind E.On mitgeteilt worden. In Abhängigkeit von der Vorlaufzeit für den Netzausbau und der Zeitdauer für die Windparkgenehmigungen hätte die Planung für den Netzausbau begonnen werden müssen.

Warum E.On Netz die gesetzlich erforderlichen Schritte noch nicht energischer eingeleitet hat, ist uns nicht bekannt. Drei Jahre haben wir auf Initiativen des derzeitigen Netzmonopolisten gewartet. In dieser Situation gab es zwei Möglichkeiten:

- Weiter abwarten. Dann könnten wie später, wenn der Netzbetreiber seiner Pflicht „zum unverzüglichen Ausbau“ nicht nachkommen kann, vielleicht vor Gericht gehen. Aber was würde das nutzen? Dort würde dann nur über Schadensersatz verhandelt, die umweltfreundliche Energieerzeugung würde sich trotzdem um Jahre verzögern. Eine Planung im Schnelldurchlauf anstreben, vielleicht mit Sondergesetzen wie im Fernstraßenbau? Das führt nicht zu planerisch guten und gesellschaftlich akzeptierten Lösungen.

- Die Sache in die eigene Hand nehmen, die Marktlücke als Chance ergreifen, das tun, was gemacht werden muß: Dazu haben wir uns nun entschlossen. Die Anwohner und Grundeigentümer an der Trasse möchten wir als Partner einbeziehen, so wie es bei vielen Bürgerwindparks der Fall ist.

 

Gibt es eindeutige gesetzliche Voraussetzungen ?

Vor 15 Jahren wurde 1989 die erste Windturbine mit unserer Beteiligung errichtet. Damals haben wir das für notwendig erachtete gemacht, weil die Energieversorger sich der Windenergie verweigert hatten. Das Recht zur eigenen Stromproduktion gab es schon 1989. Die finanziellen Bedingungen wurden erst später mit den Stromeinspeisegesetz verbessert.

Ähnlich wie 1989 ist heute die Rechtslage zum Freileitungsbau: Das Recht zum Freileitungsbau im öffentlichen Interesse ist jedem gewährleistet. Die finanzielle Seite ist noch nicht so eindeutig geregelt (siehe unten). Auch heute werden wir das notwendige tun.

 

Wie sehr werden Ostfriesland und der Küstenraum „verdrahtet“ ?

Im Bereich nördlich des Ems-Jade-Kanals befinden sich derzeit über 160 km Hochspannungs-Freileitungen. Von Windland geplant wird ein Neubau von ca. 30 km (Trassenvariante Dornum - Marcardsmoor) oder ca. 20 km im Falle der Trassenvariante nach Wilhelmshaven.

Im Bereich zwischen Ems-Jade-Kanal und Küstenkanal, westlich der Autobahn A29, gibt es derzeit über 400 km Freileitungen. Der von Windland geplante Zubau beträgt ca. 50 km.
Ein Gesamtkonzept könnte einen weiteren Zubau im Emsland mit weiteren rund 20 bis 50 km  mit sich bringen.

Der Zubau beträgt also im nördlichen Bereich rund ein Drittel, im südlichen Bereich rund ein Viertel der heutigen Streckenlänge. Nördlich des Ems-Jade-Kanals gibt es bislang hauptsächlich 110 kV-Freileitungen, im südlichen Teil auch 220 kV- und 380 kV-Leitungen.
Im Küstenraum wird daher der Zubau anteilig stärker ins Gewicht fallen. Der Abstand zwischen Freileitungen bleibt aber deutlich über dem Maß, wie es etwa heute zwischen Varel und Leer bzw. zwischen Oldenburg und Nordenham besteht.

Ein möglicher Trassenrückbau, etwa von Freileitungen im Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet Fehntjer Tief, könnte im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Gewährleistung der Natura-2000-Kohärenz erforderlich werden, und würde die Verdrahtung wieder mindern. Der Rückbau und die Verkabelung kritischer Streckenabschnitte im bestehenden Netz, dazu zählen auch Ortslagen, sind bei Leitungen bis 110 kV zu vertretbaren Kosten möglich und wäre für Natur und Mensch wesentlich effektiver als eine Verkabelung von 400 kV-Leitungen.

 

Wird es nach Genehmigung einer Leitung weitere daran angelehnte Leitungen geben ?

An einigen Stellen ist es schon jetzt nicht leicht, neben den bestehenden Leitungen Wiesmoor-Conneforde-Cloppenburg nur eine neue Leitung gut zu trassieren. Obwohl es grundsätzlich eine anerkannte landesplanerische Zielsetzung ist, Eingriffe zu bündeln, können wir nach jetziger Einschätzung das spätere Nachfolgen noch einer weiteren Leitung entlang dieser Trasse nicht empfehlen.

Sollte dennoch die Forderung aufgestellt werden, für eine weitere Leitung vorzusorgen, müßte diese bei der Feintrassierung berücksichtigt werden. Daher sollte rechtzeitig und abschließend über diese Möglichkeit entschieden werden. Im Rahmen der landesplanerischen Festsetzung einer Leitung kann gleichzeitig festgestellt werden, ob weitere Leitungen entlang derselben Trasse in Betracht kommen oder nicht.

 

Wie gut sind große Freileitungsprojekte in Deutschland durchsetzbar ?

Das größte Freileitungsprojekt des letzten Jahrzehnts wurde von der Deutschen Bahn AG durchgeführt, die ihr Hochspannungsnetz in die östlichen Bundesländer erweitert hat. Die zusätzliche Streckenlänge liegt etwa in der Größenordnung des für die Offshore-Versorgung benötigten Zubaus. Dabei ging es um einen minimalen Anteil am Energieverbrauch, der zuvor durch Umwandlung aus dem allgemeinen Stromnetz gedeckt worden war.

Bei der Offshore-Anbindung geht es dagegen um die Sicherstellung von 20% und mehr der deutschen Stromversorgung zu sozialverträglichen und für die deutsche Wirtschaft vertretbaren Kosten. Realisierbare Alternativen stehen hier nicht zur Verfügung.

Mit einem mittleren Abstand untereinander von etwa 40 km führen die geplanten Leitungen nicht zu einer Überlastung der Landschaft. Im Falle einer Bündelung von jeweils zwei Leitungen würde sich der Abstand zwischen zwei solchen Leitungspaaren verdoppeln. Bei zahlreichen großen Leitungen nebeneinander würde sich jedoch ein gewisses Übermaß der Belastung ergeben, mit einer deutlich erhöhten Wahrnehmbarkeit der Überprägung der Landschaft. Da nach Möglichkeit ohnehin eine Bündelung der neuen Leitungen mit einer bestehenden Leitungen angestrebt wird, halten wir es für nicht unbedingt für sinnvoll, mehrere neue Leitungen auf einmal nebeneinander zu bauen. Eine neue Leitung neben eine bestehende - mehr ist in der Regel nicht mehr schön.

Durch eine umsichtige Planung sind lokal unvermeidliche Beeinträchtigungen, die auch durch Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle für den einzelnen Betroffenen nicht vollständig ausgeglichen werden können, auf ein Minimum zu beschränken.

Die Erfahrungen mit dem Bahn-Hochspannungsnetz zeigen, dass eine neue Netzebene bei grundsätzlichem Konsens in der Region innerhalb von ca. 10 Jahren errichtet werden kann.

 

Warum betont Windland die europäische Dimension ?

Weil manche Lösungen gemeinsam mit unseren Nachbarn leichter realisierbar sind:

Westlich der Ems gibt es eine Freileitung von Eemshaven bis Leer/Diele. Für einige Windparks in den deutschen AWZ-Gewässern ist dieser Weg kürzer als eine Neubautrasse über Emden. Nach EU-Recht wären nur die niederländischen Netzkosten für die Durchleitung zu entrichten, bis der Strom an der Grenze nach dem deutschen EEG eingespeist wird.

Der direkte Weg von den neuen Bundesländern, wo viele onshore-Windparks und neue Braunkohlekraftwerke errichtet wurden, nach Bayern, wo Kernkraftwerke abgeschaltet werden, verläuft über eine Abkürzung rund 100 km durch Tschechien.

Regelenergie kann günstig in den Speicherkraftwerken der Alpen erzeugt werden. Die Schwankungen mehrerer Regionen mit Windparks gleichen sich teilweise gegenseitig aus, weil der Wind mal hier, mal dort stärker weht.

 

Welche Arbeitsplatzeffekte entstehen ?

Direkte Arbeitsplatzeffekte entstehen durch Bau und Betrieb der an die Leitung angeschlossenen Windparks, wodurch mehrere tausend Menschen Beschäftigung (Dauerarbeitsplätze) finden. Weitaus wichtiger ist die Beschäftigungssicherung durch die kostengünstige Energieversorgung für hunderttausende.

Im Tourismus können Einnahmen wegfallen, wenn die Freileitung als belastend empfunden wird. In einigen Fällen wird es nicht zu vermeiden sein, dass die Leitung nahe an ganz oder teilweise touristisch genutzten Gebäuden verläuft, und dass sich dies auf das Buchungsverhalten auswirkt. In der Hauptsaison ist dadurch wohl nicht mit Leerstand zu rechnen. In der Nebensaison könnte es aber mitunter zu einer Nachfrageverschiebung zu anderen Vermietern in der Region kommen, und auch in der Zwischensaison sind unterschiedliche Reaktionen möglich. Insgesamt ist mit sehr schwachen Auswirkungen zu rechnen. Mit der gleichzeitigen Aufwertung des Landschaftsbilds durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist insgesamt sogar eine Förderung des Tourismus anzustreben.

 

Welche Vorteile haben die Gemeinden ?

Für Freileitungen, die von einem Energieversorger betrieben werden, erhalten die Gemeinden grundsätzlich keine Entschädigungen, da dies bereits mit der allgemeinen Konzessionsabgabe für den Stromnetzbetrieb abgegolten ist. Bei einer Freileitung, die als Einspeiseleitung von Windparks fungiert, sind die Verhältnisse für die Gemeinden günstiger - sie müssen zwar eine Nutzung ihrer Verkehrswege ermöglichen, aber gegen angemessenes Entgelt.

Die Freileitung stellt aber auch eine Millioneninvestition und damit eine beträchtliche Wirtschaftsansiedlung dar, die schließlich auch Gewinne abwerfen soll und somit die Steuerkraft der Gemeinden stärkt. Dies gilt besonders bei einer unabhängigen Freileitung, deren Betriebssitz in einer überquerten Gemeinde liegt. Bei großen Netzkonzernen entfällt oft eine Großteil ihrer Gewerbesteuern auf den Sitz ihrer Hauptverwaltung, nicht auf die Orte, in denen die Wertschöpfung erwirtschaftet wird.

Natürlich nehmen die Gemeinden und das Land über den Gemeinde- und Länderanteil an der Einkommensteuer an auch den Einnahmen der Grundeigentümer teil, sowohl bei Beteiligungen wie bei der Bestellung von Dienstbarkeiten.

In der Bauzeit kommt es zu den größten Beschäftigungseffekten, während der Betrieb einer Leitung nur relativ wenige Beschäftigungseffekte schafft.

 

Welchen Vorteil hat die Allgemeinheit ?

Die Eingriffe in Natur und Landschaftsbild müssen grundsätzlich wieder ausgeglichen werden, man nennt das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (siehe weiter oben). Dieser Ausgleich kann aber oft nicht an derselben Stelle erfolgen, wie der ursprüngliche Eingriff. Dies hat zur Folge, dass im Zuge der Freileitung ein Eingriff erfolgt, für den die unmittelbar betroffenen Grundeigentümer auch finanziell entschädigt werden. An anderer Stelle folgen Verbesserungen, die aber von dem Träger des Maßnahme bezahlt werden, und den Nutznießern der Maßnahen somit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise könnten landschaftspflegische Aufwertungen im Raum Wardenburg, die schon länger im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens geplant waren, im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und somit dort die Lebensqualität verbessern.

Durch die Durchführung des Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kommt zusätzlich Geld in die Region.

 

Welche Nutzungen sind unter der Trasse möglich ?

Landwirtschaft ist generell möglich, außer an den Maststandorten.

Prinzipiell können auch Wohnhäuser unter einer Freileitungstrasse gebaut werden. Dazu müssen aber die Leiterseile gegenüber dem über offenem Land möglichen Minimum um ca. 11 m angehoben werden, d.h. die Masten werden entsprechend höher. Davon werden ca. 5 m zur Grenzwerteinhaltung auf einer Terrasse im Garten benötigt und weitere 6 m, um dies auch im zweiten Obergeschoss zu gewährleisten. Die Überspannung von Wohnhäusern kommt bei den heute bestehenden Leitungen zwar gelegentlich vor, auch in Ostfriesland, soll aber im Neubau vermieden werden.

Eine Leitungsführung im Bereich einer geplanten Gewerbeansiedlung könnte je nach Einzelfall eine sinnvolle Doppelnutzung der Fläche ermöglichen (z.B. bei Lagerflächen) oder ähnlich einer Überspannung von Wohnbebauung zu bewerten sein (z.B. bei Büros, Einkaufsstätten).

 

Warum kommen die Leitungen nicht unter die Erde ?

Kabel haben betriebstechnische Nachteile (u.a. Anfälligkeit, geringere Überlastfähigkeit, starke Einschränkung der Trassennutzung, Blindstromproblematik) und führen zu stärkeren Eingriffen in Biotope und Boden. Sie sind aber vor allem aus Kostengründen nur bei niedrigen Spannungsebenen wettbewerbsfähig:

Bei Freileitungen fungiert die Luft als kostenloser Isolator, nur bei der Aufhängung der Seile an den Masten müssen Isolatoren aus Porzellan, Glas oder Kunststoff-Verbundmaterial eingesetzt werden. Bei niedriger Spannung und Mittelspannung bis etwa 20 kV kommt ein Kabel mit wenig Isoliermaterial aus, ist somit wirtschaftlich vorteilhaft (Regelfall bei Netzspannung wie im Haushalt) bzw. finanziell meist vertretbar (Mittelspannung). Bei hoher Spannung nimmt aber der Aufwand sehr stark zu, weil immer dickere Isolierschichten die sonst von der Luft übernommene Aufgabe übernehmen müssen.

Derartige Hochspannungskabel sind empfindlich, können schwer gerollt werden, können bei 380-400 kV nicht mehr gepflügt werden. Es wird ein Bodenaustausch erforderlich, um die Kühlung zu gewährleisten. Jede Kabeltrasse würde die Breite einer Landstraße haben.

Bis dato wurden nach Angaben des Netzbetreiber-Verbands ETSO in Europa 400 kV-VPE-Erdkabel mit einer Gesamttrassenlänge von 100 km installiert oder befinden sich in Bau, verglichen mit ungefähr 110 000 km des europäischen 400 kV-Netzes. Das längste dieser Kabel ist eine 22 km lange Leitung in Kopenhagen, und auch sonst handelt es sich meist um städtische Gebiete.

Bereits die aus technischen Gründen unvermeidliche Verkabelung im Meer und die aus Umweltschutzgründen vorgesehene Verkablung im Wattenmeer stellt hohe Anforderungen. Landkabel haben jedoch einige Nachteile gegenüber Seekabeln (fehlende Transportmöglichkeit längerer Kabelstücke an Land, schlechtere Wärmeabfuhr, usw.)

Nach einer Projektierungsstudie wäre bei einer Leitung (drei Systeme) mit Mehrkosten von rund 4 Mio. Euro je Kilometer Verkabelung zu rechnen, wobei eine anteilige Gleichstromübertragung bereits kostenmindernd eingerechnet wurde. Für einen Bruchteil dieses Betrages lassen sich mit anderen Maßnahmen, unter anderem bei Mittelspannungsleitungen, viel weitgehendere Entlastungen von Landschaftsbild und Natur erreichen.

Eine Vollverkabelung der Stromnetze würde im ländlichen Raum zu den größten Preisanstiegen führen.

 

Welche Vorteile hat eine Bürgerfreileitung ?

Das persönliche Eigentum ist ein hohes Schutzgut unserer Verfassung und Wirtschaftsordnung.

Die Errichtung einer Freileitung stellt einen Eingriff in das Grundeigentum dar, der meist durch Grunddienstbarkeiten zu Lasten des Grundeigentümers abgesichert wird.

Wir meinen deshalb: Wenn ein Grundeigentümer es will, muss er bzw. sie selber die Möglichkeit haben, in eine Freileitung zu investieren und sich anteilig an Investitionen und Gewinnen zu beteiligen. Niemand soll gezwungen werden, sein Land stattdessen einem Dritten zur Verfügung zu stellen, der dann selbst mit einer Freileitung auf diesem Land Gewinne macht.

Jeder Eigentümer soll daher die Möglichkeit erhalten, sich im Verhältnis der über sein Land geführten Streckenlänge an dem Vorhaben zu beteiligen. Konkrete Abmachungen hierüber sollen nach Entwurf einer vorläufigen Trassenempfehlung gemacht werden. Die vorherige Abstimmung eines Rahmenvertrags mit den Verbänden wird angestrebt.

Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil der Grundeigentümer die Ablösung der Nutzungsrechte in Geld bevorzugen wird, so dass auch genügend Anteile für die Beteiligung eines strategischen Partners aus dem Kreis der Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung stehen werden. Auch eine Beteiligung von Kraftwerksbetreibern oder von als Abnehmer interessierten Stadtwerken bzw. Regionalversorgern kommt in Betracht.

 

Wie rentiert sich eine Bürgerfreileitung ?

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle
- Verpachtung von Leitungskapazitäten unter Marktbedingungen an Windparkbetreiber, die damit Ihren Strom zu einem Einspeisepunkt nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bringen,;
- Betrieb als unabhängiger Übertragungsdienstleister mit mengenabhängigen Erlösen nach Vorgaben der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur).

Der erste Lösungsansatz bringt grundsätzlich größere Ertragspotentiale, würde aber zu fortdauernden Benachteiligungen der Windparkbetreiber führen, da thermische Kraftwerke in Deutschland regelmäßig nicht für ihren Netzanschluss bezahlen, sondern die Abnehmer die Netzkosten übernehmen. In anderen Ländern ist es anders.

Nach ersten Gesprächen mit der Bundesnetzagentur scheint ein Betrieb nach EEG möglich. Nachdem sich sowohl EEG als auch die Vorgaben der Bundesnetzagentur in der Entwicklung befinden, können derzeit noch keine zuverlässigen Wirtschaftlichkeitsangaben gemacht werden.

Es wäre möglich, die Beteiligung an der Freileitung dauerhaft fest an das Grundeigentum zu koppeln. Damit bei Grundstücksverkäufen nicht ständig auch die Anteile an der Bürgerfreileitung angepasst werden müssen, sollen die Anteile später jedoch unabhängig von den Grundstücken verbrieft und übertragen werden können.

 

Gibt es andere Möglichkeiten, wirtschaftlich zu profitieren ?

Mit den Grundeigentümern, die keine unternehmerische Beteiligung als Miteigentümer an der Freileitung eingehen möchten, werden Nutzungsverträge abgeschlossen. Als Gegenleistung gibt es höhere einmalige oder weniger hohe jährliche Entgeltzahlungen. Angestrebt wird eine einheitliche Regelung für alle Grundeigentümer, die Einflußfaktoren wie den Wert des Grundstückes, die Lage von Masten und die Art der Nutzung berücksichtigt. Auch für die bloße Überspannung mit Leiterseilen wird eine Entschädigung gezahlt.

Bei Windparks kommt heute oft eine Aufteilung von ¼ des Entgelts für die Eigentümer der Maststandorte und ¾ des Entgelts im Verhältnis der insgesamt benötigten Fläche inkl. Abstandsflächen vor. Im Falle der Freileitung könnten etwas andere Verhältnisse gewählt werden, weil ja die benötigte Trasse im Verhältnis zur Zahl der Masten kleiner ist als üblicherweise die Windparkfläche je Windturbine. Eine angemessene Aufteilung würden wir gern gemeinsam mit den Verbänden der Grundeigentümer erarbeiten.

 

Wie teuer wird der Strom ?

Die Gaspreise sind an die Ölpreise gekoppelt, und Gaskraftwerke bestimmen zu Spitzenzeiten die Strommärkte und damit die Strompreise. Auch für die Förderung und den Transport von Kohle wird eine Menge Öl benötigt. Die steigenden Ölpreise führen also auch zu steigenden Strompreisen, obwohl nur wenig Öl direkt verstromt wird.

In Europa werden die Preise an den Strommärkten zusätzlich durch die Einführung der Direktive zur Entschwefelung von Großfeuerungsanlagen ab 2008 und durch das Lizenzsystem für CO2-Emissionen in den nächsen Jahren zunehmen. In Deutschland sind die Kraftwerke zwar schon entschwefelt, wir sind aber an die europäische Marktentwicklung angebunden. In nächsten Jahrzehnt erreichen viele ältere Kraftwerke das Ende ihrer Nutzungsdauer. Wenn kein Ersatz geschaffen wird, verknappt sich das Angebot, was ebenfalls zu höheren Preisen führt.

Schon heute zeigt sich ein preisdämpfender Einfluß der Windenergie mit niedrigeren Preisen zu Zeiten mit hoher Windstromerzeugung. Offshore weht der Wind gleichmäßiger, der preisdämpfende Einfluss tritt daher häufiger und regelmäßiger ein. Dies kann aber die Verteuerungen durch andere Einflussfaktoren allenfalls dämpfen.

Würde zusätzlich ein umfangreiches Programm der Verkabelung aufgelegt werden, würde die Belastung für unsere Wirtschaft noch zunehmen. Dem höheren Ölpreis sind aber alle Wettbewerber ausgesetzt, weswegen ja international Alternativen wie die Windenergie ausgebaut werden. Sonderlasten für die Verkabelung würden dagegen ausschließlich deutsche Unternehmen belasten und die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gefährden.

 

Links

Die Unterlagen für den Skoping-Termin (Stand Februar 2004, ohne Karten) können direkt bei der Windland bestellt werden, ebenso eine Studie zu den Kosten einer Verkabelung der Windland-Leitung und ein Memo zu einer Studie zur Verkabelung einer von Eon geplanten Leitung.

 

Einige externe Links zum Thema Freileitungen

http://de.freeglossary.com/Freileitungsmast Übersicht über Bauweisen

http://www.electricworld.de/trafo.htm allgemeinverständliche Darstellung zur Verwendung von Hochspannung

http://energy.tycoelectronics.com/countries/germany/0892DE.pdf Infos zu Isolatoren

http://www.bfs.de/elektro/nff/grundlagen.html Bundesamt für Strahlenschutz zur gesundheitlichen Wirkung elektromagnetischer Felder (diese und die folgenden Studien behandeln auch Mobilfunk-Felder)

http://info.imsd.uni-mainz.de/presse2001.html Epidemiologische Studie zur Assoziation von Leukämieerkrankungen bei Kindern und häuslicher Magnetfeldexposition („Michaelis-Studie“)

http://www.hpa.org.uk/radiation/publications/documents_of_nrpb/abstracts/absd15-1.htm mit Kurzfassung und Link zur Studie über Staubaufladung (Englisch)

http://www.bbemg.ulg.ac.be/UK/4Activities/toberead.html mit zahlreichen Links zu weiteren Studien über die Wirkung elektromagnetischer Felder (meist Englisch)

http://www.energie-fakten.de/html/stromleitungen.html zur Frage der Verkabelung

http://www.naturschutzrecht.net/Online-Zeitschrift/NRPO-200201/NRPO_Vogelschutz.htm zum Vogelschutz in rechtlicher Hinsicht

http://www.weissstorchschutz.de mit Angaben zur Gefährdung durch Mittelspannungsleitungen

http://www.deutsche-energie-agentur.de/page/fileadmin/DeNA/dokumente/PMs/PSG7_Zusammenfassung__Fassung_2005-2-23__dena.pdf Zusammenfassung DENA-Netzstudie (500 kB)

http://www.offshore-wind.de/media/article004593/dena-Netzstudie,%20Haupttext,%20r.pdf Langfassung DENA-Netzstudie (ca. 6.000 kB)

 

 

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Verfasser: Joachim Falkenhagen
Stand Mai 2006